Neudeutscher Jargon, Alpenluft und Bergdorfcharisma. Das Alpenrheinvillage ruft modehungrige Smartshopper – und die Gewerkschaften auf den Plan.
Der neudeutsche Jargon fliegt einem schon am Bahnhof entgegen. Das «Alpenrhein Village Outlet Shopping», so würde dieses Konglomerat aus Beton und alter Mode gerne genannt, ist gut ausgeschildert und direkt durch die Bahnhofsunterführung erreichbar. Doch zuerst schweift der Blick des Betrachters über die Tourismusregion Landquart.
Landquart ist den meisten bekannt als Umsteigeort auf dem Weg ins Schneevergnügen. Doch die Inhaber des «Village», die gerne auch am Sonntag kaufkräftigen Kunden Kaffeemaschinen und Klamotten anbieten wollten, suchten nach einer Möglichkeit, sich eine wirtschaftliche Nische zu ergattern – und fanden eine Gesetzeslücke, mit der sie das Arbeitsgesetz umgehen können.
Sie haben deshalb dieses kleine Dorf im Bündner Rheintal kurzerhand zu einem Touristenort umdeklariert. Weil die Regulierungsbehörde, die den Antrag der Investoren geprüft hat, dabei beide Augen zudrückte, sind die über vierzig Geschäfte nun, wie man es auf der Homepage anpreist, «täglich, auch sonntags» geöffnet.
Doch auch der «authentische Bergdorfcharakter» des Outlets kann es nicht verdecken: in Landquart würden Touristen niemals verweilen. Es gibt kein Tourismus-Büro, und gerade mal drei Gasthäuser machen Jagd auf die begehrte Kundschaft. Auch von alter Bausubstanz, die in der Schweiz oftmals noch ein wenig Fremdenverkehr anlocken kann, fehlt jede Spur. Der Weiler Landquart, der zur politischen Gemeinde Igis gehört, ist erst Ende des 19. Jahrhunderts entstanden, als die Bahnen dort einen Verkehrsknotenpunkt erstellten.
Kein Wunder also laufen die Gewerkschaften Sturm gegen die Bewilligung für Sonntagsarbeit, die das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit ausgestellt hat.
UNIA-Gewerkschafter Stefan Schmutz droht denn auch mit einer gerichtlichen Überprüfung der Rechtslage. Für ihn besteht jedoch kein Zweifel, dass «weder Landquart als Ortschaft, noch ein Mode-Shoppingcenter und seine Klientel» die Kriterien erfüllen würden, die im Arbeitsgesetz festgelegt sind.
Dass das, von Max Küng liebevoll «Rabatt» getaufte Alpenrhein Village den gesetzlichen Rahmen völlig ausschöpft, ist verständlich. Als Bürger sollte man sich aber darauf verlassen können, dass die staatlichen Behörden diesen Rahmen nicht einfach verschieben, weil es opportun erscheint.