Die Diskussionen um die Entkriminalisierung von Cannabis nehmen kein Ende. Mehrere Vorschläge sind auf dem Tisch, aber alle sind umstritten.
Die KifferInnen nur noch mit einer Busse zu bestrafen, ist der aktuellste Vorschlag, der bezüglich Entkriminalisierung des Cannabiskonsums durch die nationalen Kammern wandert. Der Cannabis-Konsum soll laut dem Vorstoss, der im Jahr 2004 von der Fraktion CVP/EVP/glp eingereicht wurde, dem Ordnungsbussenverfahren unterstellt werden. Wer beim Kiffen erwischt wird, würde einen fixen Bussentarif bezahlen. «Somit würden auch keine Verfahrenskosten mehr entstehen», sagt Patrick Caprez, Pressesprecher der Kantonspolizei Schaffhausen. Und man würde «nur noch für Inkasso-Zwecke registriert werden».
Die Gesundheitskommissionen von National- und Ständerat haben der Parlamentarischen Initiative Folge gegeben, was aber noch nicht viel heisst. Nun muss eine Subkommission einen Entwurf für einen Erlass ausarbeiten, der dann wiederum durch die beiden nationalen Kammern geht – wenn überhaupt.
Rückzug noch offen
SP-Nationalrat Hans-Jürg Fehr hat Zweifel: «Ob die Initiative nicht zurück gezogen wird, ist offen.» Ein Teil der Vorschläge sind bereits 2008 mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes angenommen worden. Ob sich da noch eine Mehrheit finden lässt, ist zweifelhaft. Fehr selbst lehnt den Vorschlag ab, weil damit die Kriminalisierung des Canabiskonsums weiterhin bestehen bliebe.
Die Ordnungsbusse für KifferInnen ist aber noch nicht vom Tisch. EVP-Nationalrat Walter Donzé hat eine Motion mit dem Titel «Cannabis-Problematik konstruktiv angehen» eingereicht, worin es wiederum heisst: «Das Konsumverbot muss durchgesetzt werden, beispielsweise mit einfachen und rasch auszusprechenden Ordnungsbussen.»
Weitere Vorschläge hängig
Dieser Vorschlag wartet genauso darauf, im Nationalrat behandelt zu werden, wie der dritte Vorstoss in Sachen Cannabis. Katharina Prelicz-Huber von den Grünen fordert – wie auch Hans-Jürg Fehr – eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums: «Das Betäubungsmittelgesetz ist so zu ändern, dass straffrei bleibt, wer psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze konsumiert und Hanfpflanzen für den Eigenbedarf besitzt oder erwirbt.»
Die Diskussionen um den Umgang mit Cannabis dürften noch einige Jahre anhalten. Einfacher in der Entkriminalisierungsdebatte hat es der Schaffhauser SVP-Nationalrat Thomas Hurter: «Ich stehe einer Liberalisierung grundsätzlich ablehnend gegenüber. Nur weil der Cannabiskonsum eine Modeerscheinung geworden ist, sollte man noch lange nicht eine Vereinfachung des Gesetzes vornehmen.»