Die Verflechtungen zwischen Kirche und Staat sind in der Schweiz vielfältig. Neben den rechtlichen Privilegien besteht auch eine finanzielle Abhängigkeit.
Viele Kantone treiben Kirchensteuern ein, leisten Direktzahlungen an Kirchen oder bezahlen die Löhne der Pfarrer. Bei den gewichtigsten Verflechtungen von Staat und Kirche geht es ums Geld. Auf jährlich mehr als eine Milliarde Franken schätzt Daniel Kosch, Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz, den Betrag ein, welcher den drei Schweizer Landeskirchen – der Evangelisch-Reformierten, der Römisch-Katholischen und der Christkatholischen Kirche – durch Steuern und Direktbeiträge zur Verfügung steht. Auch Deutschland subventioniert die Landeskirchen jedes Jahr mit rund 15 Milliarden Euro.
Dass die Kirchen überhaupt Steuern eintreiben dürfen, verdanken sie ihrem öffentlich-rechtlichen Status. Die Schaffhauserinnen und Schaffhauser, die einer Landeskirche angehören, sind laut Kantonsverfassung dazu verpflichtet, Kirchensteuern zu bezahlen. Dies natürlich nur, wenn die Kirchen Steuern eintreiben wollen. Und dazu sind diese laut Kirchenrecht verpflichtet: «Die Kirchen selbst sehen in ihren eigenen Erlassen aber durchwegs eine obligatorische Erhebung vor», heisst es im Bericht zu den Kichensteuern 2009 der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) zum Kanton Schaffhausen.
Rund 14 Millionen Franken kommen so für die drei Landeskirchen im Kanton zusammen. Dies entspricht 4.11 Prozent der Gesamtsteuereinnahmen der natürlichen Personen. Keine Kirchensteuern bezahlen im Kanton Schaffhausen die Unternehmen – im Gegensatz zu mehr als einem Dutzend anderer Kantone. Die Besteuerung juristischer Personen führt dort immer wieder zu Diskussionen, da diese zum Zahlen gezwungen werden. Das widerspricht aber Artikel 15 der Bundesverfassung, welcher die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert. Dieses Problem hat der Kanton Waadt nicht, denn dort werden keine Kirchensteuern erhoben, sondern die Kirche wird vom Staat direkt finanziert. In den Kantonen Tessin, Neuenburg und Genf müssen die Kirchenmitglieder selbst entscheiden, ob sie Kirchensteuern bezahlen oder nicht.
«Die Steuern über die staatlichen Organe einziehen zu können, ist komfortabel», meint Matthias Gafner, Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Kirche Schaffhausen. Da die Daten über die Kirchenzugehörigkeit auf den Steuererklärungen oftmals ungenügend deklariert sind, werden die Daten aus dem Einwohnerregister hinzugezogen, damit die Steuerbehörde Kirchensteuern erheben kann.
Zusätzlich zu den Steuereinnahmen erhalten die Landeskirchen in Schaffhausen jährlich rund vier Millionen Franken, die sie ohne Auflagen für eigene Zwecke verwenden dürfen. Rund drei Millionen entfallen auf die Reformierte Kirche, 800’000 Franken auf die Römisch-Katholische. «Der Staatsbeitrag geht darauf zurück, dass in der Reformation sämtliche Güter der damaligen Kirche an den Staat gingen», erklärt Matthias Gafner. Letztmals wurde dieser Beitrag in den 80er-Jahren überprüft und vom Kantonsrat erneut abgesegnet.
Dass die Kirchen aufgrund zunehmender Säkularisierung ihre Beiträge bald wie Vereine eintreiben müssen, glauben weder Daniel Kosch noch Matthias Gafner.
Ohne die finanziellen Leistungen des Staates, könnten die jetzigen kirchlichen Strukturen nicht erhalten werden. Müsste die Kirche den öffentlich-rechtlichen Status aufgeben, hätte das gravierende Konsequenzen. «Müsste die Kirche zuerst das eigene Überleben garantieren, würde das eine gewaltige Neupositionierung in allen Bereichen nach sich ziehen», sagt der Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz. «Die katholische Kirche würde aber selbstverständlich auch als Verein überleben. Es hätte – ganz materiell gesehen – gewaltige Auswirkungen auf die Kirche.» Auch Matthias Gafner sagt: «Das würde einen grossen Rückgang der finanziellen Mittel bedeuten. Da müsste man einschneidende Massnahmen vornehmen.» Ohne die Beiträge des Kantons stünden Personalabbau und sogar die Zusammenlegung von Kirchgemeinden an.