Mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) soll der Photovoltaik-Zubau in der Schweiz gefördert werden. Das System ist noch nicht ausgereift.
«Der Solarenergie gehört die Zukunft!» klingt nach dem billigen Werbeslogan eines Solarmodul-Produzenten auf Kundenfang. Angesichts der neusten Zahlen des britischen Marktforschungsunternehmens ISM Research, bekommt diese Floskel jetzt aber eine neue Bedeutung: Im vergangenen Jahr wuchs der Photovoltaik-Zubau global um 130 Prozent, was einer Leistung von 17,5 Gigawatt entspricht.
Laut Prognosen sollen 2011 weitere 20 Gigawatt hinzukommen. Somit entspräche die installierte Gesamtleistung etwa dem, was zehn grosse Atomkraftwerke produzieren. Das sind 58 Gigawatt pro Jahr.
Eines der führenden Länder in Entwicklung und Nutzung von Photovoltaik ist Deutschland, und das hat seine Gründe: Die Regierung unseres nördlichen Nachbars setzt seit vielen Jahren auf finanzielle Anreize. Das deutsche Stromeinspeisegesetz, das bereits seit 1991 gültig ist, verpflichtet Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Strom aus erneuerbaren Energien, der in ihrem Versorgungsgebiet produziert wird, abzunehmen und zu vergüten.
Vom Staat so jährlich mit zweistelligen Milliardenbeiträgen subventioniert, überschreitet der Preis, den die deutschen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erhalten, den regulären Preis an der europäischen Strombörse um ein Vielfaches. Für sie sind die Kosten in jedem Fall gedeckt.
Diese Vergütungen sind ein Instrument, um alternative Energieformen auf den Markt zu bringen, die heute noch nicht rentabel sind. So kann die Ankunft neuer Technologien auf dem Markt beschleunigt werden. Die Höhe der Vergütung nimmt jedes Jahr ein bisschen ab. Der Preis aber, den ein Neuproduzent im ersten ProdukÂtionsjahr vom Staat garantiert bekommt, wird ihm für die nächsten 20 Jahre zugesichert. Es lohnt sich also, möglichst früh mit der Produktion anzufangen, um von einer möglichst hohen Vergütung zu profitieren. Dass ein schneller Einstieg in die Solarenergieproduktion belohnt wird, hat massgeblich zum aktuellen Solarboom in Deutschland beigetragen.
In der Schweiz noch nicht etabliert
Hierzulande kennt man eine solche Vergütung erst seit 2009. Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie das deutsche Pendant, hat jedoch einen entscheidenden Haken: Während der Vergütungs-Topf in Deutschland keine Grenze hat, ist er in der Schweiz limitiert. Rund 250 Millionen Franken standen anfangs jährlich für die Abgeltung der Differenz zwischen der Vergütung und dem effektiven Marktpreis zur Verfügung. Dieses Jahreskontingent musste für alle Arten von erneuerbarer Energie reichen, wodurch für Photovoltaik gerade mal fünf Prozent davon zur Verfügung stand.
Nach wenigen Tagen war die kostendeckende Einspeisevergütung bereits überbucht und eine Vielzahl der Anträge kam Anfang 2009 auf eine Warteliste, wo sie immer noch stehen. Gerade mal ein Drittel wurde genehmigt, über 5000 Photovoltaik-Projekte mit einer potentiellen Leistung von über 180 Megawatt warten noch immer auf den Entscheid. Dies entspricht ungefähr der siebenfachen Leistung des EWS Schaffhausen. Als Grund für diese stiefmütterliche Behandlung der Photovoltaik nennt das Bundesamt für Energie die Tatsache, dass Solarstrom bis anhin mit über 50 Rappen pro Kilowattstunde deutlich mehr kostete als konventioneller Strom und somit im Vergleich zu anderen Technologien weniger rentiert.
Es geht auch anders, wenn man will
Durch eine immer rapidere Effizienzsteigerung sind die Preise für Photovoltaikanlagen in letzter Zeit stärker gesunken als bei der Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung angenommen. Die Energieverordnung sieht für solche Fälle vor, dass das UVEK die Höhe der Vergütung nach unten anpassen kann. Dies hat sie jetzt getan, um 10 Prozent. Hinzu kommt – wie in Deutschland –, dass die Vergütung jährlich regulär um acht Prozent abgesenkt wird, was den schnellen Einstieg fördern soll. Dies führt zu einer ganzheitlichen KEV-Senkung von 18 Prozent für das Jahr 2011. Das so gesparte Geld kann nun wieder verteilt werden. Gemäss Energiegesetz steigt nach diesen Einsparungen der maximale Anteil der Photovoltaik am KEV-Topf von bisher fünf auf zehn Prozent, sodass in Zukunft doppelt so viele Gesuche genehmigt und doppelt soviel Solarenergie freigegeben werden kann.
Dies hat zur Folge, dass die Warteliste der angemeldeten Projekte voraussichtlich bis 2013 abgebaut wird. 2014 dürften dank erneuter Absenkung der kostendeckenden Einspeisevergütung infolge technologischer Fortschritte gar 20 Prozent des KEV-Topfes für neue Photovoltaik-Projekte zur Verfügung stehen. Wer heute sein Projekt eingibt, kann zwar frühestens 2014 mit einer Zusage für die kostendeckende Einspeisevergütung rechnen, mit dem Bau kann aber bereits jetzt begonnen werden. Die KEV wird dann zwar nicht für die vollen 20 Jahre garantiert, für 16 oder 17 Jahre ist sie jedoch gesichert. Wer von der KEV profitiert, kann diese Vergütungen in Schaffhausen nicht mit anderen, kantonaler Förderung kumulieren, die Kosten für den Bau können jedoch von den Steuern abgezogen werden.
Die dank der Limitierung des KEV-Topfes anfangs doch ziemlich ernüchternde Lage für viele potentielle Photovoltaik-Produzenten hat sich nun also ein wenig gebessert. Doch ob diese Limite überhaupt erforderlich wäre, ist fraglich, wirft man einen Blick nach Zürich: Unser Nachbarkanton handhabt die Einspeisung von erneuerbarer Energie ohne die kostendeckende Einspeisevergütung, setzt dabei auf Wirtschaftlichkeit und kann laut Sergio Taiana vom Elektrizitätswerk der Stadt Zürich EWZ unter dem Strich einen grösseren Zuwachs an Photovoltaik-Produktion verbuchen als mit KEV.
Das EWZ schreibt die Produktion von erneuerbarer Energie bei entsprechender Nachfrage mittels Werbekampagnen aus und nimmt dann die billigsten Angebote der potentiellen Produzenten an. Dabei berücksichtigt das EWZ lediglich kleine bis mittelgrosse Produzenten, und umgeht damit eines der Hauptprobleme der kostendeckenden Einspeisevergütung, nämlich dass wenige grosse Produzenten viele kleine verdrängen. Durch den billigeren Einkaufspreis und den Verzicht auf eine Marge beim Weiterverkauf wird das EWZ ohne Subvetionen zum Umschlagplatz für Solarstrom. Durch den Konkurrenzkampf zwischen den potentiellen Anbietern wird der Preis nach unten gedrückt, was wiederum die Wirtschaftlichkeit fördert und die Photovoltaik salonfähig macht.