Die bewaffnete Schweiz

Nur in den USA und im Jemen ist die Waffendichte höher als in der Schweiz – ein Blick in die Statistik.

Laut dem Washington Post-­Magazin «Foreign Policy» kommen in der Schweiz auf 100 Einwohner 46 Schusswaffen. Damit rangiert sie international auf Rang drei. Gemäss Amnesty International sind in 28 Prozent der Haushalte in der Schweiz Waffen anzutreffen.

2011 wurden laut der Schweizer Ärztezeitung 34 Prozent aller Suizide mit Schusswaffen verübt. Tötungsdelikte werden in 19,6 Prozent der Fälle mit Schusswaffen begangen. Die Schweiz ist gemäss «Small Arms Survey» weltweit die drittgrösste Exporteurin von Kleinkalibermunition, womit sie von 2000 bis 2006 pro Jahr rund 35 Millionen Dollar erwirtschaftete. In derselben Zeitspanne verdiente die Schweiz jährlich knapp 7 Millionen Dollar durch den Verkauf von Klein- und Leichtwaffen an andere Staaten. Damit steht sie weltweit auf Platz zehn.

Rechtliche Informationen

In der Schweiz ist der Besitz von Schusswaffen je nach Typ verschieden geregelt. Für Freizeitwaffen wie Luftgewehre, Sport- und Jagdgewehre braucht es keine Bewilligung, es besteht lediglich eine Meldepflicht. Bewilligungspflichtig hingegen sind halbautomatische Waffen und bestimmte Repetiergewehre. Bei dieser Kategorie muss ein Erwerbsgrund angegeben werden. Dieser muss jedoch weder glaubhaft dargestellt noch bewiesen werden. Das Besitzen einer Waffe ist Vorbestraften sowie Angehörigen bestimmter Staaten untersagt. Zu diesen Staaten gehören diverse Balkanstaaten, die Türkei, Sri Lanka sowie Algerien.

Seriefeuerwaffen, Panzerfäuste, schwere Maschinengewehre und diverses Waffenzubehör wie Granatwerfer oder Schalldämpfer sind verboten, können jedoch mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden.