Guantanamo am Rhein

In Diessenhofen befindet sich einer von drei Knoten des Bankennetzes Swift. Die Swift-Daten sind ein gefundenes Fressen für US-Terrorfahnder. Eine Kontrolle über deren Aktivitäten findet nicht statt.

Bilder: ya.

Die Hochsicherheitsanlage sieht aus wie ein Bunker. Hohe Zäune umgeben das Gelände, die roten Gebäude wirken steril. Die ganze Anlage ist unbelebt, kein Mensch ist zu sehen, nur eine handvoll Autos sind davor geparkt. Dabei ist das Rechenzentrum in Diessenhofen eine der Nervenbahnen der internationalen Geldströme. In den Bunkern befindet sich eines von weltweit drei Rechenzentren von Swift und damit einer der wichtigsten Knotenpunkte der internationalen Finanzwelt.

15 Millionen Transaktionen pro Tag

Die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication, kurz Swift, ist eine genossenschaftliche Organisation im Besitz von 2300 Mitgliederbanken aus der ganzen Welt. Swift betreibt ein Netzwerk, worüber der Datenverkehr der rund 9500 angeschlossenen Banken abgewickelt wird. Ein Rechenzentrum befindet sich in den Niederlanden, ein zweites in den USA und das dritte in Diessenhofen. Die 50 Millionen Franken teure Hochsicherheitsanlage in der Nähe des Klosters St. Katharinental wurde vor rund einem Jahr in Betrieb genommen. Täglich werden dort rund 15 Millionen Finanztransaktionen verarbeitet. Diese Informationen sind auch für Behörden interessant. US-Ermittler greifen seit Jahren auf Swift-Daten zu, auch solche aus der Schweiz, ohne dass sie dabei effektiv kontrolliert werden.

Die BUNKERANLAGE aus der Vogelperspektive. Quelle: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, Microsoft

Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 begannen US-Terrorfahnder damit, die Swift-Daten systematisch auszuwerten. Getreu der Devise: Wer dem Geldstrom folgt, findet bald schon die Strippenzieher des internationalen Terrorismus. Nur wurden darüber andere Staaten nicht informiert, geschweige denn ausländische Banken. Vor allem europäische Datenschützer waren bestürzt. Zu den schärfsten Kritikern zählt etwa der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar. Er und andere Datenschützer forderten, dass die US-Ermittler den Zugriff auf europäische Daten nur erhalten, wenn sie dabei kontrolliert werden.

Dazu wurden zwei Schritte unternommen: 2010 wurde der Zugriff auf europäische Swift-Daten in einem Abkommen zwischen der EU und den USA geregelt. Die US-Ermittler werden nun von europäischen Kollegen überwacht. Zudem wurde das Swift-Netz in zwei Teile aufgespalten. In der Folge kam auch die Schweiz zum Handkuss durch Swift. Das provisorische Rechenzentrum kam zuerst nach Zürich und nach langer Standortsuche ins beschauliche Diessenhofen. Dort freut man sich nun über die rund 50 Arbeitsplätze, hofft aber auch, dass dereinst die hässliche Bunkeranlage mit ein paar Bäumen verschönert wird. Denn die Anlage hat im Städtchen bereits den wenig schmeichelhaften Namen «Guantanamo am Rhein» erhalten. Doch abgesehen davon hat man sich in Diessenhofen mit den neuen Nachbarn abgefunden.

Schweizer Zahlungen blockiert

Mit ÜBERWACHUNGSKAMERAS wird das Gelände vor ungebetenen Gästen geschützt.

Ist damit alles in Ordnung? Leider nicht. Laut deutschen Datenschutzexperten erfüllen die europäischen Kontrolleure ihre Aufgabe nicht. Offenbar wird jede Anfrage von US-Ermittlern nach Swift-Daten ungeprüft durchgewunken. Was vielen Bankkunden in der Schweiz nicht bewusst sein dürfte: Der Vertrag betrifft auch alle Swift-Zahlungen von Schweizer Banken. So können die US-Ermittler seit Jahren völlig legal Transaktionen von Schweizer Bankkunden überprüfen. Sie machen davon rege Gebrauch.

Ein sicheres Indiz dafür ist, dass es bei Schweizer Banken immer wieder vorkommt, dass Swift-Zahlungen aus unerfindlichen Gründen nicht ausgeführt werden. «PostFinance wird informiert, wenn Zahlungen von den USA blockiert werden», so ein Sprecher. Dabei handle es sich um seltene Fälle, etwa Transaktionen mit Namen oder Ländern, die den US-Behörden verdächtig erscheinen. So wurde beispielsweise eine Überweisung in Dollar aus der Schweiz an eine kubanische Stiftung zwischenzeitlich gestoppt.

Ähnliche Fälle kommen laut Medienberichten auch bei der Zürcher Kantonalbank immer wieder einmal vor. Das ist völlig legal, da auch die Daten aus der Schweiz im EU-Rechenzentrum gesichert werden und damit unter das Swift-Abkommen fallen. Schweizer Datenschützern ist dies durchaus bewusst. Der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) habe bereits 2010 darauf gepocht, dass die Banken ihre Kunden transparent über Swift-Transaktionen informieren.

«Dies ist auch geschehen», schreibt eine EDÖB-Sprecherin. Ein Blick in die Bankunterlagen bestätigt das. So heisst es etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schaffhauser Kantonalbank: «Die Bank weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Schutzbereich des Bankkundengeheimnisses auf das schweizerische Territorium beschränkt ist und somit alle ins Ausland gelangenden Daten keinen Schutz nach schweizerischem Recht mehr geniessen. Ausländische Gesetze und behördliche Anordnungen können die Weitergabe solcher Daten an Behörden oder Dritte verlangen.»

Hoffen auf Widerstand der EU

Die Enthüllungen über die Aktivitäten des US-Geheimdienstes von Whistleblower Edward Snowden sorgen nun dafür, dass zumindest in Europa die Diskussion über das Swift-Abkommen wieder Fahrt aufnimmt. Das Europäische Parlament forderte nun gar, das Abkommen aufzukünden. Das Vertrauen der Parlamentarier in den Vertrag wurde durch den Snowden-Skandal erschüttert. Die entsprechende Abstimmung vor wenigen Tagen fiel eindeutig aus. 544 EU-Abgeordnete forderten ein Ende des Datenaustauschs, nur 78 Parlamentarier wollten ihn beibehalten. In einer Stellungnahme beklagte sich das Parlament über «die in gigantischem Ausmass erfolgte systematische und pauschale Erfassung der personenbezogenen, oft auch intimen persönlichen Daten unschuldiger Menschen».

Der Entscheid der Parlamentarier ist jedoch nicht bindend. Bis konkrete Schritte erfolgen, könnte noch einige Zeit verstreichen. So liess die EU-Kommission erst kürzlich verlauten, das Swift-Abkommen solle möglicherweise angepasst, aber nicht aufgekündigt werden. So lange können US-Fahnder weiter unkontrolliert Daten sammeln, ob sie nun aus der EU oder aus der Schweiz stammen. Dennoch findet hierzulande keine Debatte zum Swift-Abkommen statt. Hier gibt man sich offenbar damit zufrieden, wenn ein paar Bäume die unschönen Bunker von Swift verdecken.

Ein Gastbeitrag von Jorgos Brouzos