AL-Kantonsrat fordert Rückzug des Sparpakets

Der AL-Kantonsrat Matthias Frick fordert die Regierung auf, das Sparpaket zurückzuziehen und auf die Sparmassnahmen zu verzichten. Diese sollen zum Teil bereits im Jahr 2015 umgesetzt werden. Frick hat am 15. Oktober ein entsprechendes Postulat eingereicht.

Der AL-Kantonsrat kritisiert indirekt, dass das sogenannte Entlastungsprogramm 2014 nicht alle Bereich gleich stark betreffe. Wenn der Kantonsrat dem Postulat zustimme, sei der Weg frei, «für ein ausgewogenes Programm zur Sanierung der Kantonsfinanzen», so Frick. «Dieses verzichtet auf ein Rückkommen auf demokratische Volksentscheide (Prämienverbilligung), Bildungsabbau und die Erhöhung von Gebühren oder das Erfinden neuer Steuern.»

Damit spricht Matthias Frick die Kürzung der Anzahl der Schullektionen in der Volksschule, die Schliessung der Handelsmittelschule, die Streichung von Freifächern an der Kantonsschule oder die Einführung einer Abgabe auf den Handel mit Alkohol.

Frick fordert dagegen Steuersenkungen, um den Staatshaushalt ins Lot zu bringen. Die Sanierung des Haushaltes soll «mindestens zur Hälfte einnahmeseitig durch das Rückgängigmachen von Steuersenkungen» erreicht werden. Geändert werden soll in erster Linie die «steuerliche Besserstellung von Gutverdienenden und Vermögenden».

Postulat

Sehr geehrter Herr Präsident

Die Unterzeichnenden ersuchen Sie, folgendes Postulat auf die Traktandenliste zu setzen:

Rückzug von ESH4

Der Regierungsrat wird eingeladen, die im Rahmen von Amtsdruckschrift 14-79 präsentierten Sparmassnahmen im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates vollumfänglich zurückzuziehen und auf die Nachreichung der Anträge auf Gesetzesänderungen für die im Zuständigkeitsbereich des Kantonsrates liegenden Sparmassnahmen Ende Januar 2015 zu verzichten.

Begründung:

Nach der Erfüllung des Postulates und der Komplettrückweisung der ESH4-Vorlage durch den Kantonsrat ist der Weg frei, für ein ausgewogenes Programm zur Sanierung der Kantonsfinanzen. Dieses verzichtet auf ein Rückkommen auf demokratische Volksentscheide (Prämienverbilligung), Bildungsabbau und die Erhöhung von Gebühren oder das Erfinden neuer Steuern. Die Sanierung des Staatshaushaltes findet mindestens zur Hälfte einnahmeseitig durch das Rückgängigmachen von Steuersenkungen statt, im Speziellen der steuerlichen Besserstellung von Gutverdienenden und Vermögenden, welche seit dem Jahr 2000 vollzogen wurde.