«Es ist kein Bildungsabbau»

Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel nimmt Stellung zum Sparpaket ESH4. Sie erklärt, weshalb die Alternative zu den Massnahmen Steuererhöhungen wären.

Der Regierungsrat hat am 24. September das Entlastungsprogramm 2014 vorgestellt. Es ist das NACHFOLGEPROGRAMM VON ESH3. Bilder: Peter Pfister

Frau Widmer Gysel, wieso heisst das Sparpaket EP2014 und nicht ESH4, analog zum letzten Paket ESH3?

Rosmarie Widmer Gysel: Eigentlich hätte ich viel lieber einen ganz anderen Namen gehabt als Entlastungsprogramm 2014 (EP2014). Ich habe alle gefragt, ob man nicht einen innovativeren Namen finden könnte – es ist aber keiner gekommen.

Zu den einzelnen Massnahmen: Der grösste Brocken ist die Prämienverbilligung, die Kanton und Gemeinden um rund 8,5 Millionen Franken kürzen sollen. Die Bevölkerung hat erst vor zwei Jahren an der Urne über die Senkung abgestimmt und diese abgelehnt. Missachten Sie mit der neuerlichen Kürzung nicht den Willen der Stimmbevölkerung?

Nein. Der Regierungsrat ist sich durchaus bewusst, dass die Volksabstimmung stattgefunden und wie das Ergebnis gelautet hat. Wir wissen aber auch, wie der Kanton Schaffhausen bei der Prämienverbilligung im Vergleich zu anderen Kantonen dasteht, nämlich in astronomischen Höhen. Vor der Abstimmung hat man das zwar gesagt; aber vielleicht ist es nicht so ganz in die Köpfe eingegangen, dass man die Prämienverbilligung über Steuern finanzieren müsste.

Sie glauben, der Stimmbevölkerung war das nicht klar?

Die Gegner der Prämienverbilligungsinitiative führten einen äusserst lauen Wahlkampf. Es hat sich fast niemand dagegen engagieren wollen. Darum war auch das Bewusstsein, dass das Geld für die Prämienverbilligung keineswegs wie Manna vom Himmel fällt, nicht vorhanden, da bin ich mir ganz sicher. Da wir ein strukturelles Defizit von 40 Millionen Franken haben, ist es durchaus legitim, den Vorschlag nochmals auf den Tisch zu legen.

Ein weiterer grosser Punkt sind die Kosten für Bildung, die insgesamt um rund 10 Millionen Franken gekürzt werden. So soll etwa die Lektionenzahl auf das unterste Limit, das im Lehrplan 21 empfohlen wird, gesenkt werden. Ist dieser Minimalismus bei der Bildung wirklich angebracht?

Hier muss man schauen, auf welchem Niveau wir heute sind. Ich weiss als ehemalige Erziehungsdirektorin, dass der Kanton Schaffhausen im Vergleich zu anderen Kantonen sehr gut dasteht. Gesamtschweizerisch liegt es durchaus drin, dass man eine Lektion abbauen würde.

Bildung wird von Politikern gerne als einzige Ressource der Schweiz bezeichnet. Ist das nicht der falsche Ort, an dem man ansetzt?

Das ist nun etwas plakativ, aber unsere Kinder sind nicht dümmer als an anderen Orten. Was jetzt vorgesehen ist in diesem EP2014, das ist noch längst kein Bildungs- oder Qualitätsabbau. Bei der Klassengrösse etwa liegt enorm viel drin. Wenn man im Durchschnitt 15 Schüler anstatt 20 bis 22 Schüler in einer Klasse hat, dann hat das nichts mit der Qualität der Bildung zu tun, deswegen ist der Unterricht nicht besser. Wir möchten die Volksschule quasi aus einer Hand anbieten, damit man diese besser organisieren kann. Bildung ist sicher der einzige Rohstoff der Schweiz, aber man muss auch in diesem Bereich die Mittel gezielt einsetzen, um den Rohstoff zu fördern.

«Bei der Kanti waren wir
in den letzten Jahren grosszügig»

Die Volksschule aus einer Hand macht aber nur einen Bruchteil der Massnahmen im Bildungsbereich aus. Auch bei der Kantonsschule oder den Übergangsangeboten von der Schule zur Arbeit wird gestrichen.

Bei der Kantonsschule waren wir in den letzten Jahren – etwa beim Musikunterricht und den Freifächern – sehr grosszügig. Das ist vor dem Hintergrund, dass wir 2008 und 2009 viel Geld hatten, auch verständlich. Dass man auf gewisse Sachen verzichten muss, kommt aber keinem Bildungsabbau gleich. Bei der Berufsbildung ist es zudem so, dass wir einen Lehrstellenmangel hatten und dafür sorgen mussten, dass man den Schülerinnen und Schülern ein Brückenangebot zur Verfügung stellen konnte. Die heutige Situation hingegen erlaubt Kürzungen in diesem Bereich, weil es eher zu wenig Schulabgängerinnen und -abgänger gibt. Man muss die Angebote verbessern, wenn es nötig ist, und es ist immer schwierig, sie danach auch wieder runterzufahren. Das betrifft auch die Handelsmittelschule: Es ergibt keinen Sinn, etwas anzubieten, das die Unternehmen konkurrenziert, die eigentlich bereit wären, Leute anzustellen und auszubilden.

Eigentlich möchte der Kanton Schaffhausen junge Familien anziehen. Wirken Massnahmen wie die Kürzungen bei Bildung und Prämienverbilligung oder auch die Senkung des Ehepaarsplittings nicht kontraproduktiv?

Sobald man auf irgendeine Art steuerliche Massnahmen ergreifen muss, ist das nicht schön. Beim Ehepaarsplitting stehen wir aber auch in Zukunft im Vergleich zu den anderen Kantonen sehr gut da.

Der Bildungsabbau ist aber ein negatives Signal an junge Familien.

Nein. Es ist kein Bildungsabbau, sondern wir reduzieren die Ausgaben auf ein vernünftiges Mass, mit dem das Geld richtig eingesetzt wird.

ROSMARIE WIDMER GYSEL ist seit 2005 in der Regierung. Nachdem sie zuerst das Bildungsdepartement geleitet hatte, übernahm sie 2010 das Finanzdepartement.

Gestrichen wird auch bei der Pflege, der Invalidenversicherung und den Ergänzungsleistungen. Ist es nicht unsolidarisch, wenn man die Massnahmen auf Kosten der wirtschaftlich Schwachen durchzieht?

Auch bei der Invalidität ist der Kanton Schaffhausen – betrachtet man den Bericht von BAK Basel – weit überdurchschnittlich. Das wird sicher Diskussionen geben. Es ist nicht so, dass wir die Massnahmen aus dem hohlen Bauch heraus ausgewählt haben. Anderen Kantone sind gerade im Bereich der Invalidität auch dabei, die Kosten zu reduzieren.

Im Bereich der Pflege ist die Grundlage die Strategie für die Spitäler Schaffhausen, laut der wir die Standorte vom Akutspital, der psychiatrische Pflege und des Pflegezentrums längerfristig – in Zusammenhang mit dem Neubau der Spitäler Schaffhausen – aufgrund der betrieblichen Abläufe an einem Ort konzentrieren möchten. Das Pflegezentrum etwa ist überhaupt nicht ausgelastet, das Haus steht zu grossen Teilen leer. Auch die Pflege- und Altersheime in der Stadt und in den Gemeinden sind nicht ausgelastet, so dass wir gut auf diesen Standort verzichten können.

«Bessere Steuerzahler
müssen mehr beitragen»

Die Massnahmen bei der Pflege hätte man also auch ohne Entlastungsprogramm ergriffen?

Es gibt diverse Massnahmen wie die Zusammenlegung des Tiefbauamtes von Stadt und Kanton zu einem Kompetenzzentrum, die schon länger aufgegleist wurden. Wenn der Druck gross ist, dann muss man manchmal Massnahmen vorziehen und so schnell wie möglich umsetzen.

Betroffen sind bei all den Massnahmen inbesondere die SchülerInnen, die Pflegebedürftigen sowie die IV- und ErgänzungsleistungsbezügerInnen. Also tendenziell die Leute, die wenig haben. Wäre es nicht möglich gewesen, die Last auf mehr Leute zu verteilen, bei denen auch tatsächlich etwas zu holen ist?

Ich glaube, es verteilt sich gleichmässig auf alle Leute. Das Entlastungsprogramm besteht ja aus drei Vierteln Entlastungsmassnahmen und einem Viertel steuerliche Massnahmen. Mit den steuerlichen Massnahmen sorgen wir dafür, dass nicht noch mehr Geld durch Entlastungen geholt werden muss. Einen Viertel holen wir damit bei den Leuten, die von den Massnahmen weniger betroffen sind, und drei Viertel der Massnahmen betreffen vorwiegend Bereiche, in denen unsere Leistungen höher sind als in anderen Kantonen. Auch das wird bestimmt noch zu grossen politischen Diskussionen im Kantonsrat führen. Manche werden der Meinung sein, dass man alles über Steuern realisieren sollte, andere werden fordern, dass man die Kosten über noch mehr Sparmassnahmen senkt. Der Regierungsrat ist aber der Meinung, dass es ein ausgewogenes Paket ist – und das ist überhaupt nicht ironisch gemeint.

Im November kommt die Reichensteuer der AL zur Abstimmung. Das wäre eine Gelegenheit gewesen, die Finanzen aufzubessern. Wieso ist der Regierungsrat gegen die Initiative?

Wir lehnen die Initiative ab, weil wir seit Anfang der Nullerjahre grosse Anstrengungen unternommen haben, um gute Steuerzahler in den Kanton zu holen. Damit hatten wir in den letzten Jahren auch einen gewissen Erfolg, wie man in der Steuerstatistik ganz gut sieht. Der Schaden durch die «Reichtumssteuer» wäre grösser als das, was man an zusätzlichen Einnahmen generieren würde. Wir wollen aber einen anderen Weg gehen: Bei den Massnahmen, die wir vorgeschlagen haben, sind alle gleichermassen betroffen. Die besseren Steuerzahler müssen durch die Steuererhöhung verhältnismässig ja auch mehr beitragen.

Eine weitere Steuerinitiative, die Abschaffung der Dividendenteilbesteuerung, wird ebenfalls zur Abstimmung kommen. Ist die Regierung offener gegenüber diesem Vorschlag?

Ich kann noch nicht sagen, wie der Entscheid ausfallen wird. Dies muss man auch vor dem Hintergrund der Unternehmenssteuerreform III sehen. Wir werden uns gut überlegen müssen, was für einen Antrag wir diesbezüglich stellen werden.

Sie sagten in einem Interview, dass es beim Sparprogramm keine Denkverbote geben wird – und dass auch die Löhne der Regierung zur Debatte gestellt würden. Weshalb ist die Kürzung des eigenen Lohns nicht Teil des Sparprogrammes?

Wenn wir die Löhne temporär um 5 oder 10 Prozent senken würden, dann ist das keine nachhaltige Massnahme. Und ich bin persönlich nicht der Überzeugung, dass der Lohn der Schaffhauser Regierung überdurchschnittlich hoch ist. Wir sind darauf angewiesen, dass fähige Leute in der Regierung sind – die sich zudem einiges über ihr 100-Prozent-Pensum hinaus engagieren. Deshalb sollten die Löhne nicht zur Diskussion stehen, diese stehen ja auch bei unseren Mitarbeitenden nicht zur Diskussion.

«Es sind fast alle
Aufgabenfelder betroffen»

Beim letzten Sparpaket ESH3 konnten längst nicht alle Massnahmen umgesetzt werden. Das wird diesmal wohl ähnlich sein …

Wir, der Regierungsrat, setzen uns dafür ein, dass der Kantonsrat das Entlastungsprogramm als Ganzes betrachtet und sieht, dass fast alle Aufgabenfelder betroffen sind und es ein ausgewogenes Paket ist. Wenn eine Massnahme nicht umgesetzt wird, dann wird sofort auch hinter andere Massnahmen – und damit das ganze EP2014 – ein Fragezeichen gestellt.

Die ESH3-Massnahmen, über die die Stimmbevölkerung abstimmen durfte, sind alle abgelehnt worden. Sind das keine schlechten Vorzeichen?

Deshalb wollten wir ja mit dem Bericht von BAK Basel erst einmal eine objektive Grundlage schaffen und schauen, wo wir überhaupt stehen. Wenn man am Ende zum Schluss kommt, die Leistungen beizubehalten, dann ist die Konsequenz, dass man sie auch bezahlen muss.

Würde das bedeuten, dass ein weiteres Entlastungsprogramm aufgegleist werden müsste?

Nein, irgendwann wird es sehr schwierig. Darum weise ich darauf hin, dass die 29 Millionen Franken, über die der Kantonsrat entscheiden kann, 12 Steuerprozenten gleichkommen.

Die einzige Alternative wären also höhere Steuern?

Ja, denn wir müssen das strukturelle Defizit beseitigen.