Leistungsabbau und Effizienzsteigerung sind die Schlagworte zu ESH4. Zusammen mit steuerlichen Massnahmen sollen 40 Millionen Franken zusammenkommen.
Der Kanton Schaffhausen schreibt rote Zahlen. Um dies zu ändern, hat der Regierungsrat Ende September das Sparpaket ESH4 angekündigt. Das Massnahmenpaket umfasst 122 sogenannte Entlastungsmassnahmen in der Höhe von 40 Millionen Franken.
Betroffen von der Sparübung sind in erster Linie die Bereiche Gesundheit, Bildung und soziale Wohlfahrt. Gespart werden soll zum einen über direkten Leistungsabbau, zum anderen über Effizienzsteigerung. Ein Viertel des fehlenden Geldes soll zudem über die Steuern eingenommen werden.
Leistungsabbau
Die grössten Veränderungen sind durch die Massnahmen zu erwarten, die einen direkten Leistungsabbau nach sich ziehen. So etwa die Kürzung der Prämienverbilligung. Das ist diejenige Massnahme, die am meisten zu Buche schlägt. Ab 2018 soll der Kanton so 3 Millionen Franken sparen, die Gemeinden weitere 5,6 Millionen Franken. Die Regierung bringt die Kürzung der Prämienverbilligung vor, obwohl die Bevölkerung diesen Vorschlag erst vor zwei Jahren an der Urne abgelehnt hatte.
Ebenfalls weggespart werden sollen unter anderem die HANDELSMITTELSCHULE und zahlreiche andere Bereiche wie die VERKEHRSBETRIEBE müssen künftig mit weniger Geld auskommen.
Ebenfalls ein reiner Leistungsabbau ist mit der Reduktion der Anzahl Pflichtlektionen an Primar- und Sekundarstufe vorgesehen. Der Kanton spart so 1,13 Millionen Franken und die Gemeinden 1,62 Millionen Franken. Eine andere Abbau-Massnahme betrifft die Polizei. Was die Regierung als «Steuerung des durchschnittlichen Personalbestandes» bezeichnet, bedeutet im Klartext einen Abbau von zehn Stellen.
Weiter sollen mit der Schliessung der Handelsmittelschule, der Aufhebung von zwei Raststätten an der Kantonsstrasse zwischen Schaffhausen und Thayngen oder dem Stellenabbau bei der Kantonsarchäologie, was man faktisch als deren Auflösung bezeichnen kann, Einsparungen erzielt werden.
Effizienzsteigerung
In anderen Bereichen will die Regierung zwar sparen, dies soll aber ohne Leistungsabbau geschehen. Die Kürzung bei den Verkehrsbetrieben (VBSH) ist gemäss der Regierung eine solche Massnahme. Sie will diese nicht als Leistungsabbau verstanden wissen. Die Massnahme bezwecke «nicht einen Abbau, sondern eine Optimierung der Leistungen», heisst es in der Vorlage. Durch die Verbesserung des S-Bahn Angebots im Raum Schaffhausen solle «eine Anpassung der VBSH-Leistungen möglich sein, die zu einer Reduktion der Kosten» führe.
Ebenso erwartet die Regierung eine Effizienzsteigerung durch die Schliessung des Pflegezentrums, das wegen der «Konzentration der Spitäler Schaffhausen (SSH) auf zwei Standorte» aufgegeben werden soll. Das heisst, 47 Stellen sollen gestrichen und Pflegebedürftige künftig vermehrt in den Heimen der Gemeinden untergebracht werden. Der Regierungsrat argumentiert unter anderem damit, dass die Heime in den Gemeinden bisher nur schlecht ausgelastet seien.
Während der Kanton durch die Schliessung für das Jahr 2018 2,6 Millionen Franken Einsparungen erwartet, soll bei den Gemeinden dagegen ein Mehraufwand von nur 300’000 Franken entstehen.
Massnahmen ohne Spareffekt
Nicht alle Massnahmen aber haben überhaupt einen Spareffekt zum Ziel. Der Kanton muss durch gewisse Massnahmen zwar weniger bezahlen, für die Kosten soll aber einfach jemand anderes aufkommen. So wird der finanzielle Beitrag an Kultur und Medien statt vom Kanton vom Lotteriegewinnfonds (LGF) übernommen, derjenige für Sport und Freizeit vom Sportfonds und 200’000 Franken für die Energiefachstelle vom Energieförderfonds.
Umgelagert werden die Kosten auch zu den Gemeinden. So sollen sich die Gemeinden künftig mit zusätzlich 425‘900 Franken jährlich an den Kosten für die Polizei beteiligen, während der Kanton den entsprechenden Beitrag «spart». Genauso sieht es auch bei den 220‘000 Franken aus, die der Kanton bisher an die Entschädigung der Gemeindepräsidenten bezahlt hat. Diese Entschädigung sollen die Gemeinden künftig selbst berappen – wenn sie denn wollen und können.
Die Gemeinden müssen zudem in Zukunft auf einen Teil ihrer Steuereinnahmen verzichten. Die Regierung sieht vor, dass die Kantonssteuern für die SchaffhauserInnen um 4 Prozent nach oben korrigiert werden, die Gemeinden ihren Steuersatz dafür zum Ausgleich um 4 Prozent senken müssen.
Insgesamt sollen aber nicht nur der Kanton, sondern auch die Gemeinden finanziell entlastet werden. Der Abbau der Pflichtlektionen an der Primar- und Sekundarschule und die Einführung kantonaler Strukturen bei der Volksschule («Volksschule aus einer Hand») sollen den Gemeinden zusammen bereits Ausgaben in der Höhe von 4 Millionen Franken ersparen. Mehr als 5 Millionen Franken sind bei der Prämienverbilligung budgetiert. Dies soll die Gemeinden ab 2018 insgesamt um 2,1 Millionen Franken entlasten.
Die Einführung der «Volksschule aus einer Hand» und die Kürzung der Prämienverbilligung müssen allerdings erst vom Kantonsrat genehmigt und – wenn sich nicht vier Fünftel der KantonsrätInnen dafür aussprechen – auch noch an der Urne von der Bevölkerung abgesegnet werden. Sollte nur eine der beiden Massnahmen nicht umgesetzt werden, müssten die Gemeinden künftig mit Mehrkosten rechnen.
Mehreinnahmen
Einen Teil des Fehlbetrages im Staatshaushalt will die Regierung mit steuerlichen Massnahmen erreichen. Diese sollen ab 2017 rund einen Viertel zur Entlastung beitragen.
Neben einer temporären Steuererhöhung um drei Prozent sollen die Ehepaare durch die Senkung des Ehegattensplittings künftig rund 4,5 Millionen Franken mehr bezahlen. Ein gewichtiger Punkt ist auch der Abzug für PendlerInnen, die nur noch 3000 Franken für die Kosten für den Arbeitsweg abziehen dürfen. Dies macht in Kanton und Gemeinden mehr als fünf Millionen Franken aus.
Prämienverbilligung | 8 600 000 Franken |
«Volksschule aus einer Hand» | 4 500 000 Franken |
Abbau Pflichtlektion an Primar- und Sekundarstufe I (ohne Kindergarten) | 2 749 000 Franken |
Schliessung Standort Pflegezentrum | 2 300 000 Franken |
Wegfall Pauschalbeitrag Anlagenutzungskosten Kantonsspital | 1 700 000 Franken |
Steuerung des durchschnittlichen Personalbestandes (Polizei) | 1 361 050 Franken |
Anpassung Kostenverteiler Kanton-Gemeinden betreffend Veranlagungskosten im Zusammenhang mit juristischen Personen | 450 000 Franken |
Anpassung der Beiträge der Städte und Gemeinden für die Leistungen der Schaffhauser Polizei | 425 900 Franken |
Anpassung Kantonsanteil bei Bussen natürliche Personen gegen Steuerwiderhandlungen (effektive Ersparnis: 1500 Franken) | 236 500 Franken |
Verzicht auf Beitrag an die Entschädigung der Gemeindepräsidenten | 220 000 Franken |
Erhöhung Gemeindebeiträge an Kanton aus Hundeabgaben | 40 000 Franken |