Das Bundesgericht hat heute das Urteil zum Fall der jungen Schaffhauserin Céline Pfleger verkündet, die seit 2008 schwer behindert ist. Obwohl die gravierende Hirnschädigung nach einer Lungenembolie und die entstandene Invalidität in direkten Zusammenhang mit der eingenommene Antibabypille «Yasmin» stehen, muss der Pharmahersteller Bayer keinen Schadenersatz an die Familie zahlen. Somit bestätigt das Bundesgericht das Urteil des Bezirksgerichts Zürich.
Die Mutter von Céline, Claudia Pfleger, klagte gemeinsam mit ihrer Krankenkasse auf Schadenersatz und Genugtuung in der Höhe von mehr als 5 Millionen Franken und warf Bayer Mängel in der PatientInneninformation vor. In der Packungsbeilage des Verhütungsmittels «Yasmin» sei nicht genügend auf das erhöhte Risiko einer Embolie hingewiesen worden.
Das Bundesgericht wies den Vorwurf zurück und sieht die Verantwortung der Aufklärung der PatientInnen bei den behandelnden ÄrztInnen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssten diese die Risiken eines Medikaments abwägen und darüber informieren, die Fachinformation für ÄrztInnen sei entsprechend ausdrücklich formuliert. Der Hersteller kann somit nicht haftbar gemacht werden.
Tatsache ist, dass Bayer mit den Antibabypillen das grosse Geschäft macht, im 2013 waren es gemäss Umsatzbericht 853 Millionen Euro. Das Präparat Yasmin wird weltweit vertrieben und ist eins der bekanntesten Verhütungsmedikamente. Der Konzern muss immer wieder Rechtsstreite ausfechten. In den USA einigte sich Bayer vor zwei Jahren aussergerichtlich mit mehr als 6000 Klägerinnen und zahlte mehr als 1 Milliarde Euro an Vergleichszahlungen. In Israel wurde ebenfalls eine Sammelklage eingereicht, 2007 erlitt auch dort eine junge Frau einer Lungenembolie nach der Einnahme von «Yasmin».
In der Schweiz wird der Präzedenzfall verhindert und Bayer kommt mit einer Zahlung von 200’000 Franken (der Lappi berichtete im August 2014) davon, Céline Pfleger trägt aber einen lebenslangen Schaden. Ihre Familie wird allerdings verpflichtet, Gerichtskosten und Entschädigungen in ähnlicher Höhe zu zahlen, weil sie versucht hat, gegen den Giganten anzukämpfen.