Brief ausdrucken, unterschreiben, und rund drei Prozent weniger Miete zahlen. Grund dafür ist die Senkung des Referenzzinssatzes.
Gute Nachrichten für MieterInnen: Der Referenzzinssatz sinkt erneut und liegt beim Rekordtief von 1.75 Prozent. Für alle die jetzt denken: Refere… was? Keine Angst, das muss man nicht wirklich kapieren. Wichtig ist nur: Wenn der Referenzzinssatz tief ist, heisst das, dass die Zinsen, die HausbesitzerInnen für ihre Hypotheken zahlen, tief sind. Und das wiederum heisst: Du hast wahrscheinlich das Recht auf eine tiefere Miete und gute Chancen, Deine Mietkosten ganz einfach zu senken.
Vor einer Woche sagte Roy Pagno im Interview mit den «Schaffhauser Nachrichten»: «Wir erwarten nicht zuletzt auch aufgrund der zu erwartenden Referenzzinssatzsenkung in den nächsten Monaten eher sinkende Mieten.» Und Roy Pagno ist nicht irgendwer, sondern er sitzt in der Geschäftsleitung von IT3, einer der grössten Immobilien-Verwaltungsfirmen der Region.
Nun ist die Senkung des Referenzzinssatzes Realität. Erfahrungsgemäss senken die Verwaltungen und HauseigentümerInnen die Mieten in solchen Situationen aber oft nicht von sich aus.
Deshalb bietet der Mieterverband eine praktische Anleitung und einen Musterbrief zum Einreichen eines Senkungsbegehrens bei VermieterInnen oder bei der Verwaltung.
So senkst du deine Miete
1. Diesen Brief von der Webseite des Mieterverbandes herunterladen.
2. Adressen einfügen, Brief ausdrucken, unterschreiben (wichtig: alle MieterInnen der Wohnung) und an Verwaltung oder VermieterIn schicken. Tipp: Mit dem Mietzinsrechner kannst Du herausfinden, ob und wie stark Deine Miete in etwa sinken sollte.
3. Reaktion abwarten: Eine Antwort innert 30 Tagen ist obligatorisch. Wenn keine Senkung des Mietzinses gewährt wird, wissen der Mieterverband oder das Arbeitersekretariat Rat. Wenn Du tatsächlich Anspruch auf eine Mietzeinsreduktion hast, helfen sie Dir, eine Senkungsklage bei der Schlichtungsbehörde einzureichen – diese hat in der aktuellen Situation grosse Erfolgsschancen.
Jürg Tanner, Präsident des Schaffhauser MieterInnenverbands, spricht von einer Gelegenheit, die MieterInnen nicht verpassen sollen. Er geht davon aus, dass der Referenzzinssatz nicht mehr tiefer fallen wird. «Er ist um 0.25 Prozent gesunken, was in etwa einer Mietreduktion von drei Prozent entspricht.»
Die Höhe der möglichen Senkung ist unterschiedlich: Bei besonders günstigen Wohnungen besteht vielleicht kein Anspruch, bei Wohnungen, für welche die Miete bei der letzten Referenzzinssenkung vor zwei Jahren nicht angepasst wurde, können auch mehr als drei Prozent drin liegen. Die üblichen Argumente, mit denen VermieterInnen eine Senkung abzulehnen versuchen (Teuerungsausgleich, allgemein steigende Kosten), ziehen laut Jürg Tanner in der aktuellen Situation nicht: «In 95 Prozent der Fälle hat der Vermieter heute keine guten Argumente gegen eine Senkung.» Weil der Referenzzinssatz bald wieder steigen könnte, sei es wichtig, dass möglichst viele MieterInnen die Chance wahrnehmen.
Darum ein vierter Punkt der Anleitung: Mach deine FreundInnen darauf aufmerksam und ermutige sie, ebenfalls eine Mietreduktion einzufordern. Besonders wichtig: Organisiere deine NachbarInnen im gleichen Haus. Je mehr MieterInnen einer Liegenschaft den Brief an die Verwaltung schicken, desto höher Eure Chance auf tiefere Mietkosten.