Die Polizei hat ja sonst nichts zu tun

Historique

Neuauflage der Stadtbildverordnung! Ein Plädoyer für die Ästhetikpolizei.

Ach, o weh! Schon ein erster Blick in die altstädtischen Gassen Schaffhausens schmerzt: Bereits in der Vorstadt Warenauslagen vor den Geschäften, die Vordergasse noch zusätzlich gesäumt von portablen Klappreklameschildern. Firmenschilder an Hausfassaden schliesslich ziehen sich in allen Farben und Grössenvarianten durch das ganze Siedlungsgebiet. Und erst diese unruhige, aufdringliche Schaufenstergestaltung! Dauert dieser Anblick noch länger an, so ist uns allen Augenkrebs garantiert.

«Die Erfahrungen der letzten Jahre und insbesondere der allerjüngsten Zeit haben hinlänglich dargetan, dass Vorschriften, welche das moderne Reklamewesen regeln, für die Stadt Schaffhausen unerlässlich geworden sind.» Dem Wildwuchs muss Einhalt geboten und die Regeln verschärft werden!

Es kann doch nicht sein, «dass die ästhetische Seite […] die Polizei nichts […] angeht», wenn Aussenreklamen oder Warenauslagen das «Strassen- oder Platzbild […] und die einzelnen Gebäude in ihrem Charakter beeinträchtigen.» Wir benötigen dringend eine strengere Handhabe gegen «die Beeinträchtigung der architektonischen Wirkung des Gebäudes», gegen die «Verunstaltung der historisch wertvollen Hausfassade» und gegen die «Nichtübereinstimmung mit der Umgebung in ästhetisch befriedigender Weise». Die gesetzliche Formulierung unter Verwendung «elastischer» Begriffe wäre selbstverständlich, so dass die Bewilligungsbehörde mit Interpretationsspielraum operieren und die Verwaltungspolizei mit Augenmass büssen könnte.

Unerwünscht sind «zum Beispiel ungebührlich auffallende Farben, übermässige Häufung von Reklameanlagen, übertriebene Grössenabmessungen und willkürliche Überschneidungen architektonischer Gliederungen» wie auch, dass sich «Zierschriften in der grössten Mannigfaltigkeit der Farben zusammenfinden, welche sich gegenseitig totschlagen; […] [denn] solche Flächen [verletzen] ‹mit ihrem unästhetischen Lärm› statt die Ohren die Augen».

Im Sinne effizienten und kostengünstigen Handelns sei dem aktuellen – kleinen oder grossen – Stadtrat geraten, zwecks Übernahme der Argumentation inklusive Verordnungstexte die Akten mit der Signatur CII 20.03.30/03 aus dem Stadtarchiv zu holen. Aufgrund der Anlehnung an Konzepte aus den 30er-Jahren ist auch der Support von ProCity zu erwarten.