Wenn am 28. Februar 2016 über das neue Schaffhauser Spitalgesetz entschieden wird, geht es um 240 Millionen Franken. Nach dem Willen der Regierung soll das Volk dieses Geld einem gewissen Schaffhauser Spitalrat schenken.
Noch nie hat die Schaffhauser Stimmbevölkerung über so viel Geld abgestimmt, wie sie es am 28. Februar 2016 tun wird, wenn über das neue Spitalgesetz entschieden wird. Es geht um 240 Millionen Franken. Eine knappe Viertelmilliarde. Dagegen sind die in jüngster Zeit heftig umstrittenen Sparprogramme Peanuts.
Die dermassen teure Vorlage des Schaffhauser Regierungsrates kommt mit dem Titel «Revision des Spitalgesetzes» unverdächtig daher. Kern der Vorlage ist die Übertragung der Gebäude des Kantonsspitals vom Kanton an die öffentlich-rechtliche Anstalt «Spitäler Schaffhausen», die das Spital bereits seit 2006 betreibt. Dies in Vorbereitung auf den geplanten Neubau des Spitals, der laut der Vorlage rund 240 Millionen Franken kosten soll. Stimmt das Volk der Vorlage zu, können die «Spitäler Schaffhausen», genauer der Spitalrat, selbst entscheiden, wie diese 240 Millionen Franken verbaut werden sollen. Das Stimmvolk würde damit jegliche Möglichkeiten aus der Hand geben, Einfluss zu nehmen.
Ökonomen leiten das Spital
Wollen Kantons- und Regierungsrat mehr als 3 Millionen Franken ausgeben, muss die Bevölkerung zwingend darüber entscheiden. Der vom Volk nicht gewählte und darum unkontrollierbare Spitalrat dagegen soll nun ganz allein über 240 Millionen entscheiden dürfen. Da stellt sich die Frage: Wer ist dieser Spitalrat?
Der Spitalrat besteht aus fünf Personen. Präsidiert wird er von Rolf Leutert, einem IT-Fachmann. Ursprünglich ist Leutert Maschineningenieur und Betriebsökonom.
Vizepräsidentin ist Franziska Mattes. Sie hat an der Universität St. Gallen Gesundheitsökonomie studiert und ist eidgenössisch diplomierte Wirtschaftsprüferin.
Sitz Nummer drei hält die Schaffhauser Gesundheitsdirektorin Ursula Hafner-Wipf (SP), von Amtes wegen. Sie muss die Interessen des bürgerlich dominierten Regierungsrates vertreten. Ob sie als einzige Sozialdemokratin im fünfköpfigen Regierungsrat selbst etwas bestimmen kann, darf stark bezweifelt werden.
Weiter dabei: Stephan Pahls. Bis 2013 stellvertretender Direktor der Privatkliniken Hirslanden Zürich und dort verantwortlich für die Unternehmensentwicklung. Zuletzt: Christian Schär, Präsident des Verbandes Zürcher Krankenhäuser.
Im Schaffhauser Spitalrat sitzen also zwei Ökonomen, eine Politikerin, die die Interessen der Bürgerlichen vertreten muss, ein ehemaliger Vertreter einer Privatklinik und einer aus Zürich. Diesen Personen soll das Schaffhauser Stimmvolk nach dem Willen der Regierung die Kompetenz geben, über 240 Millionen Franken von den Banken zu leihen und damit das neue Spital zu bauen.
Die Zeche zahlt das Volk
Würde das Spital weiterhin dem Kanton gehören, müsste dieser selbst 240 Millionen Franken investieren. Das wollen Kantons- und Regierungsrat nicht. Sie argumentieren, der Entscheidungsweg (das Stimmvolk zu befragen) würde zu lange dauern und sei schwer kalkulierbar (das Stimmvolk könnte «Nein» sagen). Aber vor allem: Die Steuern müssen nicht erhöht werden.
Erwin Sutter, EDU-Kantonsrat und Präsident der Gesundheitskommission, sagte während der Debatte im Schaffhauser Kantonsrat: «Für uns Steuerzahler hat die vorgeschlagene Eigentumsübertragung den Vorteil, dass es keine Steuerzuschläge für die Finanzierung des Neubaus geben wird». Das neue Spital soll also kostenlos vom Himmel herunter fallen. Das ist kompletter Schwachsinn.
Die Spitäler Schaffhausen müssen das Geld, das sie für den Neubau von den Banken leihen werden, nämlich irgendwann wieder zurückbezahlen – mitsamt Zinsen. Das Geld dazu werden sie sich vom Kanton holen, der jährlich einen Beitrag an den Betrieb des Spitals leistet. In der Vergangenheit über 60 Millionen Franken pro Jahr. Ausserdem werden die Patienten zur Kasse gebeten, indem ihnen nur noch lukrative und schnell erledigte Dienstleistungen wie die Computertomographie angeboten wird. Die kostenintensive Langzeitpflege könnte dagegen zusammengestrichen werden.
Unter dem Strich zahlt der Steuerzahler – eine Viertelmilliarde Franken –, ob der Spitalrat oder der Kanton das neue Spital baut. Wenn der Spitalrat als Bauherr auftritt, darf das Stimmvolk aber nicht mehr mitbestimmen, was konkret gebaut wird und was darin angeboten. Ein kleiner, aber sehr bedeutender Unterschied.