Hinterzimmerpolitik vor Gericht

Gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip fordern wir vor Gericht Transparenz bei der Arbeit des Parlaments.

Wir bringen die Machenschaften der Hinterzimmerpolitik vor Gericht. Im letzten Lappi haben wir darüber berichtet, dass uns die Einsicht in kantonsrätliche Kommissionsprotokolle verwehrt wurde – unserer Ansicht nach im Widerspruch zu Verfassung und Öffentlichkeitsprinzip. Ausserdem beschloss das Kantonsratsbüro: Wer ein Protokoll einsehen darf, bekommt es nicht in digitaler Form, sondern muss beim Ratssekretariat vorbeigehen und darf es dort lesen, aber nicht kopieren oder fotografieren.

Inzwischen haben der Schreibende und Claudio Kuster dagegen eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Das Ziel: Jede und Jeder soll in Zukunft Kommissionsprotokolle erhalten und lesen dürfen, nachdem die Kommission ihre Arbeit abgeschlossen hat. Das Kantonsratsbüro will in diese Protokolle erst Einsicht gewähren, nachdem das jeweilige Geschäft im Parlament behandelt wurde und eine allfällige Referendumsfrist abgelaufen ist, beziehungsweise eine Volksabstimmung stattgefunden hat. Der Kantonsrat hat dem Gericht den Antrag gestellt, auf unsere Beschwerden nicht einzutreten oder alle Anträge anzuweisen. Wir aber sind überzeugt, das Gesetz auf unserer Seite zu haben. Das Verfahren läuft.