Die lasche Lobby der Landwirte

Keine Berufsgruppe ist im Schaffhauser Kantonsrat stärker vertreten als die LandwirtInnen, gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung.

So würde der Rathausbogen aussehen, wenn die LandwirtInnen im Kantonsrat mit ihrem ARBEITSGERÄT an die Sitzungen fahren würden. Bild: mg.

Als der Nationalrat den Bauern des Landes im vergangenen April ein Steuergeschenk in der Höhe von 400 Millionen machte, ging ein Raunen durch die Schweiz. Da sah man es wieder: Niemand hat in Bern eine so starke Lobby wie die LandwirtInnen.

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Lappi sucht Bauer

Der Bauer. Er stiftet nationale Identität und ist ewiger Zankapfel, Je nach Sichtweise wird er zum Sinnbild der selbstständigen Schweiz hochstilisiert oder als staatlicher Landschaftsgärtner verunglimpft. Er jammert über den Milchpreis und bekommt Millionen von der Politik geschenkt, er hat die mächtigste Lobby in Bern und fühlt sich dennoch ständig missverstanden und untervertreten.

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Fünf Massnahmen für einen erträglicheren Zivilschutz

Militärdienstverweigerer in lächerlichen Uniformen, die von Armeefetischisten zu unnützen Arbeiten gezwungen werden – das kann nicht gut gehen. Dabei wäre es so einfach.

KORREKTE UNIFORM: Das ist jetzt imfall kein Witz. Also irgendwie schon, aber garantiert ein offizielles Zivilschutzdokument, daher auch die schlechte Bild­auflösung.

Niemand geht gerne in den Zivilschutz. Die ganze Truppe besteht aus Menschen, die nicht in die Armee wollten und es irgendwie nicht geschafft haben, sich vollständig untauglich stempeln zu lassen. Oder die zu faul waren, sich die notwendige Bürokratie anzutun, um Zivildienst leisten zu können – der notabene länger dauert als die Ausbildung zum Kanonenfutter im Tarnanzug.

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Hinterzimmerpolitik vor Gericht

Gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip fordern wir vor Gericht Transparenz bei der Arbeit des Parlaments.

Wir bringen die Machenschaften der Hinterzimmerpolitik vor Gericht. Im letzten Lappi haben wir darüber berichtet, dass uns die Einsicht in kantonsrätliche Kommissionsprotokolle verwehrt wurde – unserer Ansicht nach im Widerspruch zu Verfassung und Öffentlichkeitsprinzip. Ausserdem beschloss das Kantonsratsbüro: Wer ein Protokoll einsehen darf, bekommt es nicht in digitaler Form, sondern muss beim Ratssekretariat vorbeigehen und darf es dort lesen, aber nicht kopieren oder fotografieren.

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Transparenz und Most

Was der Lappi für Schaffhausen fordert, kann ausgerechnet Wil SG schon lange: Im Parlament transparent abstimmen.

Blick vom Schreibtisch eines Stimmenzählers im Stadtparlament Wil: Auf seinem Laptop und AUF EINER LEINDWAND wird das Abstimmungs­resultat ANGEZEIGT. Links im Bild ein Abstimmungsgerät und die graue Box, welche die Funksignale emfängt. Bilder: mg.

Das Parlament von Wil SG ist ganz anders, als wir es uns aus Schaffhausen gewohnt sind. Erstens steht auf den Tischen – na, was wohl bereit? Apfelmost. Zweitens findet die Debatte komplett in Schweizerdeutsch statt. Doch wir sind wegen eines ganz anderen Unterschieds an diesem Donnerstagabend nach Wil gereist: Wegen der elektronischen Abstimmungsanlage. Das System in Wil ist Vorbild für eine vom Lappi mitinitiierte Volksmotion.

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Liberal war einmal

Eine Auswertung der Abstimmungs­empfehlungen zeigt: Die «Schaffhauser Nachrichten» teilen meistens ­die politischen Ansichten der SVP.

Bild: mg.

Jene, die «Weltwoche», «BaZ» und «SN» in einem Atemzug nennen, munkelten es schon lange, nun beweist der Lappi: Die einzige Schaffhauser Tageszeitung politisiert wie die Schweizerische Volkspartei. Die Analyse der Abstimmungsparolen der «SN» zu allen kantonalen Volksabstimmungen seit 2003 zeigt: Die «SN» fällten bei 73 Vorlagen 55 Mal die gleiche Parole wie die SVP. Das heisst, bei drei von vier Vorlagen sind die «SN» gleicher Meinung wie die Volkspartei. Mit keiner anderen Partei ist diese Übereinstimmung grösser, auch nicht mit der FDP.

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Erneut Zählfehler im Kantonsrat

Die Stimmenzähler des Schaffhauser Kantonsrats haben sich wieder verzählt. Nachdem wir bereits im Februar drei Zählfehler im Kantonsrat nachgewiesen haben, können wir nun einen vierten Zählfehler aufdecken. Bei der Debatte über das neue Raumplanungsgesetz des Kantons Schaffhausen am 11. April 2016 haben sich die Stimmenzähler Rainer Schmidig (EVP) und Jonas Schönberger (AL; vertrat an diesem Tag Till Aders) bei einem Antrag von EDU-Kantonsrat Andreas Schnetzler verzählt. Andreas Schnetzler wollte Artikel 29b ändern.

Seinem Antrag stimmten laut Aussage des Kantonsratspräsidenten Walter Vogelsanger 18 Personen zu. Das folgende Video zeigt jedoch, dass mindestens 19 Personen dem Antrag zustimmten. Nicht zu eruieren ist das Stimmverhalten der beiden Stimmenzähler und des Präsidenten.

Eine Rolle spielte der Zählfehler nicht. Allerdings zeigt er erneut, dass eine Modernisierung des aktuellen Systems, bei dem die Kantonsratsmitglieder durch Aufstehen ihre Stimme abgeben, dringend nötig ist. Genau das fordert die Volksmotion «Transparente und effiziente Stimmabgabe im Kantonsrat», die am 22. April dem Ratsbüro übergeben wurde. Die Volksmotion verlangt die elektronische Stimmabgabe. Dadurch können Zählfehler vermieden, Sitzungen effizienter gestaltet und damit Geld eingespart werden. Zudem kann die Bevölkerung das Abstimmungsverhalten jedes Kantonsrats einsehen. Eine Videoüberwachung würde nicht mehr nötig sein.

Beschwerde gegen Kantonsrat vor Obergericht

Medienmitteilung des Lappi zur Vereiteltung des Öffentlichkeitsprinzips: Beschwerde gegen Kantonsrat Schaffhausen vor Obergericht eingereicht.

Amtliche Akten unterstehen in Schaffhausen seit 2003 dem Öffentlichkeitsprinzip. Und stünden somit eigentlich allen Interessierten unkompliziert zur Einsicht offen. Die gelebte Praxis verharrt indes noch oft in Geheimhaltung. Mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Kantonsrat wehren sich nun zwei Bürger gegen die prohibitive Art der Einsichtnahme.

Im vergangenen Herbst haben Mattias Greuter und Claudio Kuster unabhängig voneinander Einsichtsgesuche in Protokolle von kantonsrätlichen Kommissionen gestellt. Greuter interessierte sich für die Hintergründe der Revision des Spitalgesetzes, die die Gesundheitskommission vorberiet und einige umstrittene Fragen unbeantwortet liess. Derweil wünschte Kuster Einsicht in diverse Kommissionprotokolle der letzten Jahre, welche die «Reorganisation des Kantons Schaffhausen (Strukturreform)» betrafen. Letzterer wehrte sich bereits 2014 erfolgreich vor Bundesgericht gegen eine illegale Abstimmungsvorlage ebendieser Kommission.

Das allgemeine Einsichtsrecht in staatliche Akten wurde im Kanton Schaffhausen mit der «neuen» Kantonsverfassung 2003 eingeführt. Seither gilt nicht mehr das Geheimhaltungsprinzip, sondern grundsätzlich das Öffentlichkeitsprinzip. Jedem Bürger muss daher Einsicht in behördliche Akten gewährt werden, ausser es stehen öffentliche oder private Schutzinteressen dagegen. Es ist unbestritten, dass seither auch die Kommissionsprotokolle öffentlich sind. Dennoch hat das Büro des Kantonsrats die beiden Einsichtsgesuche Greuters und Kusters abgelehnt.

Zum einen behauptet das Büro, Protokolle dürften erst nach einer etwaigen Volksabstimmung eingesehen werden. Doch diese Abwehrhaltung ist offensichtlich widerrechtlich, schreibt doch das Kantonsratsgesetz vor: «In Kommissionsprotokolle wird erst nach Erledigung eines Geschäfts Einsicht gewährt.» Mit der «Erledigung» ist der Abschluss der entsprechenden Kommissionsberatungen gemeint, wie die damaligen Materialen und Kommissionsprotokolle von 2003/04 darlegen. Man wollte damit garantieren, dass zwar die Kommissionsberatungen weiterhin im vertraulichen Rahmen abgehalten werden können. Sobald eine Vorlage jedoch ans Kantonsratsplenum überwiesen wird, sollen – so der Wille des (Öffentlichkeits-)Gesetzgebers – die Protokolle der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Der zweite Grund der Ablehnung ist noch weitreichender: Die Einsichtnahme in die Papiere dürfe nur vor Ort in den Amtsstuben gewährt werden; dabei sei es verboten, Kopien, Fotografien oder Scans zu tätigen. Die Protokolle, die durchaus als handliche PDF-Dateien vorliegen würden, werden daher auch nicht per E-Mail zugestellt. Diese restriktive Art der Einsicht widerspricht indes der Grundidee des Öffentlichkeitsprinzip: einer bürgernahen und unkomplizierten Beziehung zwischen Staat und Bürger. Hält man sich weiter vor Augen, dass solche Kommissionen mitunter ein halbes Dutzend Sitzungen abhalten und die Dokumente somit hunderte Seiten umfassen können, so verkommt der Öffentlichkeitsgrundsatz durch dieses Prozedere de facto wieder zum Geheimhaltungsprinzip.

Die zwei Vorlagen wurden am 28. Februar zwar vom Souverän entschieden. Die Gesuchsteller Greuter und Kuster haben den Negativentscheid des Kantonsratsbüros jedoch mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Obergericht weitergezogen. Denn das vereitelte Einsichtsrecht wird sich unter ähnlichen Umständen ohnehin bald wieder stellen, womit dieser Präzedenzfall von einem Gericht zu beurteilen sei. Dies zumal gerade die prohibitive Art der Einsicht (nur vor Ort, Verbot von Kopien) nicht nur Kommissionsprotokolle betrifft, sondern jegliche Akten, die schlechterdings Journalisten und Bürger überhaupt einsehen könnten (so etwa Berichte, Gutachten, Beschlüsse, Protokolle, Leistungsvereinbarungen, Gesetzesvorlagen, Verträge, Korrespondenz, Pläne usw.).

Dieser Tage hat der Kantonsrat seine Stellungnahme zur Beschwerde abgegeben. Erstaunlicherweise beantragt er ein Nichteintreten aus formellen Gründen: Die Rügen der Beschwerdeführer seien nun, nach der Volksabstimmung, obsolet. Man könne derzeit durchaus im Ratsbüro in jene Protokolle Einsicht nehmen. – Wie erwähnt halten die Beschwerdeführer indes selbstverständlich das Verfahren aufrecht.

Die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer werden freundlicherweise vom Schaffhauser Presseverein sowie vom Magazin «Lappi tue d’Augen uf» finanziell unterstützt.

Claudio Kuster, politischer Sekretär & Mattias Greuter, Redaktor «schaffhauser az» und «Lappi tue d’Augen uf»

«Die Bürgerlichen sind die Verräter am Vaterland»

Weil ihm der Titel des Magazins gefiel, gab Christoph Blocher dem Lappi ein Interview. Ein Gespräch über Schweizer Werte, Feinde im Innern und über Blochers Lieblingsthema, die EU.

Bilder: mg/Marc Hirt

Christoph Blocher, was geht Ihnen durch den Kopf, wenn Sie das Wort Heimat hören?

Die Heimat ist ernst zu nehmen. Sie ist das Gebiet, das der Mensch kennt, in dem er lange gelebt hat, und wo es ihm wohl ist oder war. In der Regel ist Heimat der Ort, an dem man aufgewachsen ist. Darum hat jeder Mensch eine andere Heimat, aber jeder hat, gleichgültig, wie die Verhältnisse dort sind, eine tiefe Beziehung zur Heimat. Ich sage immer: Der Mensch wird geprägt durch die Heimat.

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Mehr Transparenz = mehr Demokratie

Eine Volksmotion des Lappi fordert die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens der PolitikerInnen.

Als WählerInnen müssen wir erfahren können, wer im Parlament wie abstimmt. Der Lappi wollte deshalb festhalten, welche ParlamentarierInnen für welche der einschneidenden Sparmassnahmen verantwortlich sind. Wir haben beim damaligen Kantonsratspräsidenten Peter Scheck (ja, schon wieder der!) ein Gesuch gestellt, die entsprechende Sitzung des Kantonsrats filmen zu dürfen. Schliesslich sind die Sitzungen öffentlich und jedeR darf von der Tribüne aus zuschauen. Scheck lehnte ab. Der Aufforderung, dies zu begründen, kam er wochenlang nicht nach.

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