Verhöhnung des Wählerwillens

Kommentar der AL Schaffhausen zur Kantonsratsdebatte über die Sparmassnahmen des Abbaupakets ESH4.

Das Ergebnis der neuerlichen Budgetdebatte im Kantonsrat ist wenig überraschend. Es zeigt vor allem eines wieder einmal in aller Deutlichkeit: Um den Volkswillen schert sich die bürgerliche Mehrheit einen feuchten Dreck. Ihre Exponenten nennen es wortwörtlich ein «Vergehen», wenn ein demokratisches Recht wahrgenommen wird, wie es die SP mit dem Budgetreferendum getan hat. Das Stimmvolk hat das Kantonsbudget bachab geschickt, weil es mit den darin enthaltenen Sparmassnahmen nicht einverstanden war. Statt dieser Tatsache Rechnung zu tragen, tut die bürgerliche Mehrheit das Gegenteil.

Die Sparmassnahmen bestehen unverändert, mehr noch, sie wurden gar verschärft: Die individuelle Lohnerhöhung wird dem kantonalen Personal zur Strafe dafür versagt, dass die SP von ihren Volksrechten Gebrauch gemacht hat. Dies, obwohl sich die finanzielle Situation des Kantons weit besser präsentiert, als noch beim ersten Budget. Das ist nicht nur paradox. Es ist Missbrauch, ja nackte Verhöhnung des Wählerwillens. Es ist Verrat an der Demokratie.

Dank zahlreicher Abstimmungen unter Namensaufruf sind die Namen der Demokratiefeinde jetzt zum Glück öffentlich. Die AL wird ihnen keinesfalls Hand für weitere Sparmassnahmen bieten, unsere Kompromissbereitschaft hat sich mit ihrem Gebaren anlässlich der Budgetdebatte vom Montag gänzlich erschöpft. Über die gewichtigsten Sparmassnahmen wird am Ende sowieso das Volk entscheiden. Und dort wird sich zeigen, dass das Volk den bürgerlichen Sparkurs nicht länger mittragen will.

Die Wählerinnen und Wähler dieses Kantons haben es in der Hand, dieses zutiefst demokratiefeindliche Parlament im nächsten Jahr abzuwählen. Die AL wird sich indessen weiter für einen lebenswerten Kanton einsetzen, mit Volksinitiativen, ausserhalb des Parlaments, in das wir jegliches Vertrauen verloren haben.