AL schlägt SVP: Penkov gewählt

Penkov gewählt, linke Initiativen gescheitert, Schulhausprojekt SHED kommt.

Die Stadtschaffhauser Stimmbevölkerung hat entschieden: Angela Penkov (AL) wird neue Stadtschulrätin. Die SVP scheitert mit ihrem Angriff auf den Sitz der Alternativen Liste, der nach dem Rücktritt von Till Aders frei wurde. Penkov holte 4’466 Stimmen, Kirsten Brähler (SVP) 2’917.

Neben der Ersatzwahl für den Stadtschulrat entschied das Stimmvolk heute zudem über die AL-Initiative «Landverkäufe vors Volk». Hier gab es für die AL keinen Grund zu jubeln. Die Stimmberechtigten erteilten der Volksinitiative eine Abfuhr. Nur 5’138 Personen sagten Ja (47%), 5’827 Personen stimmten dagegen (53%). Ebenso abgelehnt wurden die Initiativen «Für mehr bezahlbaren Wohnraum» von der Juso und «Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus» von der SP.

Auf der Breite wird ein neues Schulhaus gebaut. Die Stimmbevölkerung der Stadt Schaffhausen hat zwischen den beiden zur Wahl stehenden Varianten «SHED» (12,5 Millionen Franken) und «SOL» (10 Millionen Franken) das vermeintlich teurere Modell «SHED» ausgesucht. Der zuständige Stadtrat Urs Hunziker zeigte sich bei der Verkündung des Resultats erfreut. Der Stadrat hatte sich für «SHED» ausgesprochen. Nachdem beide Varianten vom Volk angenommen wurde, ging in der Stichfrage «SHED» mit 6’006 zu 3’801 Stimmen klar als Sieger hervor.

Beschwerde gegen Kantonsrat vor Obergericht

Medienmitteilung des Lappi zur Vereiteltung des Öffentlichkeitsprinzips: Beschwerde gegen Kantonsrat Schaffhausen vor Obergericht eingereicht.

Amtliche Akten unterstehen in Schaffhausen seit 2003 dem Öffentlichkeitsprinzip. Und stünden somit eigentlich allen Interessierten unkompliziert zur Einsicht offen. Die gelebte Praxis verharrt indes noch oft in Geheimhaltung. Mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Kantonsrat wehren sich nun zwei Bürger gegen die prohibitive Art der Einsichtnahme.

Im vergangenen Herbst haben Mattias Greuter und Claudio Kuster unabhängig voneinander Einsichtsgesuche in Protokolle von kantonsrätlichen Kommissionen gestellt. Greuter interessierte sich für die Hintergründe der Revision des Spitalgesetzes, die die Gesundheitskommission vorberiet und einige umstrittene Fragen unbeantwortet liess. Derweil wünschte Kuster Einsicht in diverse Kommissionprotokolle der letzten Jahre, welche die «Reorganisation des Kantons Schaffhausen (Strukturreform)» betrafen. Letzterer wehrte sich bereits 2014 erfolgreich vor Bundesgericht gegen eine illegale Abstimmungsvorlage ebendieser Kommission.

Das allgemeine Einsichtsrecht in staatliche Akten wurde im Kanton Schaffhausen mit der «neuen» Kantonsverfassung 2003 eingeführt. Seither gilt nicht mehr das Geheimhaltungsprinzip, sondern grundsätzlich das Öffentlichkeitsprinzip. Jedem Bürger muss daher Einsicht in behördliche Akten gewährt werden, ausser es stehen öffentliche oder private Schutzinteressen dagegen. Es ist unbestritten, dass seither auch die Kommissionsprotokolle öffentlich sind. Dennoch hat das Büro des Kantonsrats die beiden Einsichtsgesuche Greuters und Kusters abgelehnt.

Zum einen behauptet das Büro, Protokolle dürften erst nach einer etwaigen Volksabstimmung eingesehen werden. Doch diese Abwehrhaltung ist offensichtlich widerrechtlich, schreibt doch das Kantonsratsgesetz vor: «In Kommissionsprotokolle wird erst nach Erledigung eines Geschäfts Einsicht gewährt.» Mit der «Erledigung» ist der Abschluss der entsprechenden Kommissionsberatungen gemeint, wie die damaligen Materialen und Kommissionsprotokolle von 2003/04 darlegen. Man wollte damit garantieren, dass zwar die Kommissionsberatungen weiterhin im vertraulichen Rahmen abgehalten werden können. Sobald eine Vorlage jedoch ans Kantonsratsplenum überwiesen wird, sollen – so der Wille des (Öffentlichkeits-)Gesetzgebers – die Protokolle der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Der zweite Grund der Ablehnung ist noch weitreichender: Die Einsichtnahme in die Papiere dürfe nur vor Ort in den Amtsstuben gewährt werden; dabei sei es verboten, Kopien, Fotografien oder Scans zu tätigen. Die Protokolle, die durchaus als handliche PDF-Dateien vorliegen würden, werden daher auch nicht per E-Mail zugestellt. Diese restriktive Art der Einsicht widerspricht indes der Grundidee des Öffentlichkeitsprinzip: einer bürgernahen und unkomplizierten Beziehung zwischen Staat und Bürger. Hält man sich weiter vor Augen, dass solche Kommissionen mitunter ein halbes Dutzend Sitzungen abhalten und die Dokumente somit hunderte Seiten umfassen können, so verkommt der Öffentlichkeitsgrundsatz durch dieses Prozedere de facto wieder zum Geheimhaltungsprinzip.

Die zwei Vorlagen wurden am 28. Februar zwar vom Souverän entschieden. Die Gesuchsteller Greuter und Kuster haben den Negativentscheid des Kantonsratsbüros jedoch mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Obergericht weitergezogen. Denn das vereitelte Einsichtsrecht wird sich unter ähnlichen Umständen ohnehin bald wieder stellen, womit dieser Präzedenzfall von einem Gericht zu beurteilen sei. Dies zumal gerade die prohibitive Art der Einsicht (nur vor Ort, Verbot von Kopien) nicht nur Kommissionsprotokolle betrifft, sondern jegliche Akten, die schlechterdings Journalisten und Bürger überhaupt einsehen könnten (so etwa Berichte, Gutachten, Beschlüsse, Protokolle, Leistungsvereinbarungen, Gesetzesvorlagen, Verträge, Korrespondenz, Pläne usw.).

Dieser Tage hat der Kantonsrat seine Stellungnahme zur Beschwerde abgegeben. Erstaunlicherweise beantragt er ein Nichteintreten aus formellen Gründen: Die Rügen der Beschwerdeführer seien nun, nach der Volksabstimmung, obsolet. Man könne derzeit durchaus im Ratsbüro in jene Protokolle Einsicht nehmen. – Wie erwähnt halten die Beschwerdeführer indes selbstverständlich das Verfahren aufrecht.

Die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer werden freundlicherweise vom Schaffhauser Presseverein sowie vom Magazin «Lappi tue d’Augen uf» finanziell unterstützt.

Claudio Kuster, politischer Sekretär & Mattias Greuter, Redaktor «schaffhauser az» und «Lappi tue d’Augen uf»

Schnee von gestern: Die Finanzmisere des Kantons Schaffhausen

Der Kanton Schaffhausen macht wieder Gewinn.

Der Kanton Schaffhausen schreibt das erste Mal seit 2009 wieder schwarze Zahlen. Bei einem Aufwand von 682 Millionen Franken und einem Ertrag von 687 Millionen resultiert für das Jahr 2015 ein Gewinn von fünf Millionen Franken. Die Rechnung schliesst damit rund 15 Millionen Franken besser ab als erwartet wurde. Gegenüber 2014 verbesserte sich das Ergebnis sogar um knapp 28 Millionen Franken.

Wie der Regierungsrat schreibt, sei das unerwartete Resultat vor allem darauf zurückzuführen, dass die Kantonsanteile an der Direkten Bundessteuer und der Eidgenössischen Verrechnungssteuer gestiegen sind. Gespart wurde dafür bei der Bildung. Gegenüber 2014 gab der Kanton Schaffhausen bei der Bildung im letzten Jahr 3,6 Millionen Franken weniger aus.

Die Regierung warnt gleichzeitig davor, dass die Finanzmisere des Kantons Schaffhausen noch nicht überwunden sei. Das Stimmvolk solle darum im Juli verschiedenen Sparmassnahmen (unter anderem der Kürzung der Prämienverbilligung) zustimmen.

FCS entlässt Trainer Jacobacci

Maurizio Jacobacci ist seinen Job als Trainer des FC Schaffhausen los.

Seit acht Spielen wartet der FC Schaffhausen auf einen Sieg. Gestern verlor der FCS zuhause 1:3 gegen Aarau – und die Niederlage war hochverdient. Der FCS konnte sich gegen die Aarauer nur wenige Chancen herausspielen und musste gleichzeitig froh sein, nicht noch mehr Tore kassiert zu haben. Damit bleibt der FCS auf dem Abstiegsplatz. Der Fall in die 1. Liga Promotion droht. Und das in der letzten Saison, bevor das neue Stadion im Herblingertal in Betrieb genommen wird.

Grund genug für die FCS-Clubführung, den Sportchef und Trainer Maurizio Jacobacci sowie den Goalietrainer Thomas Szabo per sofort freizustellen.

Maurizio Jacobacci war seit dem 1. Januar 2012 Trainer des FC Schaffhausen und führte den Club aus der 1. Liga Classic in die 1. Liga Promotion und später in die Challenge League. Das Training leitet fürs Erste Assistenztrainer Hans Stamm.

Spital wird verkauft – Penkov trotz bestem Resultat nicht gewählt

Der Kanton Schaffhausen sagt: Ja zur Spitalvorlage, zweimal Nein zur Strukturreform, zweimal Nein zur Durchsetzungsinitiative und zur Spekulationsstopp-Initiative, dafür zweimal Ja zur CVP-Initiative für die Abschaffung der Heiratsstrafe und zur zweiten Gotthardröhre.

Die Stimmberechtigten des Kantons Schaffhausen haben der Übertragung der Spitalliegenschaften an die Spitäler Schaffhausen klar zugestimmt. 66,2 Prozent sagten heute Ja.

Hingegen scheiterte die zweite kantonale Vorlage: Die Strukturreform wurde zweimal abgelehnt. Zum Modell A (wenige leistungsfähige Gemeinden) sagte das Stimmvolk mit 54,4 Prozent Nein, zum Modell B (Abschaffung aller Gemeinden) resultierte ein klares Nein von 81,6 Prozent.

Schaffhauser sagen Ja zur CVP-Initiative

Bei den nationalen Vorlagen war vor allem die CVP-Initiative für die Abschaffung der Heiratsstrafe umstritten. Die Stimmberechtigten im Kanton Schaffhausen sagten mit 51,3 Prozent knapp Ja. Ein Nein resultierte zur Durchsetzungsinitiative: 54,9 Prozent lehnten die SVP-Initiative ab. 

Ebenfalls abgelehnt wurde im Kanton Schaffhausen die Spekulationsstopp-Initiative der Juso mit 56 Prozent Nein. Ein Ja (53 Prozent) gab es zum Gotthard.

Stadtschulrat: Zweiter Wahlgang nötig

Bei der Ersatzwahl für den freien Sitz im Schaffhauser Stadtschulrat kommt es zu einem Wahlgang. Angela Penkov (AL, im Bild) verpasst das absolute Mehr um lediglich 104 Stimmen: Sie holt 3’593 Stimmen.

Deutlich geschlagen sind Kirsten Brähler (SVP) mit 2’555 Stimmen und Simone Stöcklin mit 1’135 Stimmen. Die CVP-Kandidatin hat angekündigt, sich zurückzuziehen und im zweiten Wahlgang Kirsten Brähler zu unterstützen. Damit kommt es zum Duell zwischen AL und SVP.

Spitalabstimmung: Eben doch Richtung Privatisierung

Die Befürworter der Spitalvorlage enttarnen sich: Erstmals geben sie zu, ein «Ja» wäre ein Schritt zur Privatisierung.

Sie drängt ihn argumentativ an die Wand. Und am Ende verplappert er sich. AL-Kantonsrätin und Regierungsratskandidatin Linda De Ventura lässt EDU-Kantonsrat Erwin Sutter keinen Stich. Im heutigen «SN»-Streitgespräch zur Spitalvorlage, über die am 28. Februar abgestimmt wird, behält De Ventura klar die Oberhand.

Sutter, immerhin Präsident der Gesundheitskommission und Mitglied des Pro-Komitees, gehen seinerseits die Argumente für ein «Ja» aus, weshalb er an die Adresse von De Ventura ausruft: «Ihr wollt einfach aus ideologischen Gründen jeden Schritt in Richtung mehr Selbständigkeit und Privatisierung verhindern». Die AL-Kantonsrätin nimmt den Steilpass dankend an und entgegnet: «Es freut mich, dass du sagst, es sei ein Schritt in Richtung ­Privatisierung. Es ist das erste Mal, dass jemand von eurer Seite das zugibt».

In unzähligen Gesprächen versuchten Befürworter der Spitalvorlage in der Vergangenheit die schleichende Privatisierung des Kantonsspitals zu vertuschen. Sie gaben ihrem Komitee sogar den Namen «Ja zum öffentlichen Spital». Ein dreister Etikettenschwindel, den Erwin Sutter nun selbst enttarnt hat.

Der gläserne Politiker

Wir bekämpfen Hinterzimmerpolitik und Geheimniskrämerei im Schaffhauser Kantonsrat mit einer Volksmotion

ESH4-Debatte im Kantonsrat am 11. Januar 2016: Drei Kantonsräte enthalten sich bei 5 von 22 Abstimmungen der Stimme. Sind es wankelmütige Mittepolitiker oder zweifelnde Freisinnige, die bei fünf Sparmassnahmen weder Ja noch nein sagen? Nein, es sind drei Linke: die SP-Kantonsräte Matthias Freivogel und Peter Neukomm sowie Urs Capaul (ÖBS).

Wir wissen das, weil wir die Abstimmungen im Schaffhauser Kantonsrat gefilmt und ausgewertet haben. Ausser uns weiss das keiner. Und das ist ein Fehler.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Schaffhausen sollen wissen, dass Regula Widmer (GLP) keine einzige der Massnahmen des Sparpakets ESH4 ablehnte. Und dass Urs Hunziker (FDP) als einziger seiner Partei Gebühren für Freifächer an der Kanti ablehnte. Oder dass Marcel Montanari und Florian Hotz (beide Jungfreisinn) sowie Walter Hotz und Mariano Fioretti (beide SVP) als einzige die Reduktion des Pendlerabzugs auf maximal 6’000 Franken abgelehnt haben.

Selbst wenn Otto Durchschnittswähler sich an diesem Montagmorgen frei genommen und die Debatte im Kantonsrat auf der öffentlich zugänglichen Tribüne verfolgt hätte – er hätte sich das Abstimmungsverhalten einzelner Parlamentarier nicht merken können. Filmen oder Fotografieren darf er nicht. Das ist nur Medienschaffenden erlaubt. Dabei ist es in einer Demokratie wichtig, dass die Stimmberechtigten wissen, für welche Interessen sich ihre Vertreter einsetzen – und welche sie links liegen lassen. Das Volk muss wissen, wenn jemand im Wahlkampf sagt, er werde sich im Parlament für ein gutes Bildungsangebot einsetzen, danach aber genau das Gegenteil tut.

Elektronische Abstimmungen würden diese Transparenz herstellen. Aus diesem Grund lancieren wir – die Schreibenden sowie Thomas Leuzinger und Claudio Kuster – eine Volksmotion, die genau das fordert: Die Geschäftsordnung des Kantonsrats «sei so zu ändern, dass 1. alle Stimmabgaben der Mitglieder des Kantonsrats elektronisch erfolgen; 2. alle Stimmabgaben namentlich ins Protokoll aufgenommen werden; und 3. diese unmittelbar nach Sitzungsende auf der Webseite des Kantons veröffentlicht werden». Damit nicht nur wir, sondern alle wissen können, wer wie abstimmt. Wir sind überzeugt: Wer das nicht will, hat im Kantonsrat nichts verloren.

Dreimal falsch gezählt – an einer Sitzung

Kommt hinzu, dass ein elektronisches Abstimmungsverfahren Zählfehler verhindern würde. Denn die gibt es. Stimmenzähler sind Menschen, und Menschen machen Fehler. Am 11. Januar 2016 haben sie sich die Stimmenzähler Till Aders (AL) und Rainer Schmidig (EVP) – die ohne Zweifel sorgfältig und nach bestem Gewissen arbeiten – mindestens dreimal verzählt. Glücklicherweise nicht bei knappen Abstimmungen, wo eine Stimme den Ausschlag über Ja oder Nein, über Volksabstimmung oder keine Volksabstimmung geben kann.

Bei der Schlussabstimmung zur EP14-Massnahme K-003 Tarifverbund lautet das offizielle Schlussresultat 46 Ja zu 11 Nein. Demnach müssen insgesamt 57 Kantonsräte abgestimmt haben. Das ist falsch, weil drei Kantonsräte (Marco Rutz, CVP; Andreas Bachmann und Werner Schöni, beide SVP) abwesend sind und Andreas Frei (SP) sich der Stimme enthält.

Bei der Schlussabstimmung zur EP14-Massnahme K-008/9/10 Altersbetreuungs- und Pflegegesetz lautet das offizielle Schlussresultat 39 Ja zu 12 Nein. Das ist falsch, weil mindestens 40 Kantonsräte Ja stimmen.

Bei der Schlussabstimmung zur EP14-Massnahme K-013 Schulgesetz lautet das offizielle Schlussresultat 31 Ja zu 24 Nein. Demnach müssen 55 Kantonsräte abgestimmt haben. Das ist falsch, weil die erwähnten drei Kantonsräte abwesend sind und drei weitere (Jürg Tanner, SP; Regula Widmer, GLP; Markus Müller, SVP) sich der Stimme enthalten.

Mit Stimmenzähler Till Aders haben wir die drei entsprechenden Videos angeschaut: er bestätigt die Zählfehler. Auch Rainer Schmidig haben wir angeboten, mit uns die Zählfehler zu überprüfen. Er lehnte ab. Beide Stimmenzähler geben offen zu, dass Fehler durchaus vorkommen können.

Günstig und effizient

Vertreter von zehn Parteien unterstützen unsere Volksmotion bereits. Allerdings niemand aus der FDP. Mehrere FDP-Vertreter führten die Kosten als Gegenargument an. Wir halten mit einem urfreisinnigen Anliegen dagegen: Effizienz.

Ungefähr eine Minute dauert eine Abstimmung im Kantonsrat, zeitaufwändige Abstimmungen mit Namensaufruf nicht miteingerechnet. Für Abstimmungen per Knopfdruck reichen 15 Sekunden, wie Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen. Die Zeitersparnis scheint klein zu sein, aber sie summiert sich: Nach zwei Jahren könnte eine ganze Sitzung eingespart werden. Die Sitzungsgelder der Ratsmitglieder und die Löhne von Regierungsrat, Staatsschreiber und Ratssekretärin kosten den Steuerzahler über 13’000 Franken pro Sitzung. Zum Vergleich: Das Stadtparlament Wil SG hat 2013 eine elektronische Abstimmungsanlage in Betrieb genommen, die 11’500 Franken kostete. Selbst wenn sich die Kosten für transparente und fehlerfreie Abstimmungen nicht so schnell amortisieren sollten: Diese Investition in die Demokratie sollte dem Kanton etwas wert sein.

In guter Gesellschaft

Der Kanton Schaffhausen wäre kein Einzelgänger, wenn er auf elektronische Abstimmungen umschwenkt, im Gegenteil. Zwei Drittel aller Kantonsparlamente stimmen bereits elektronisch ab. In der Liste finden sich auch ähnlich kleine Legislativen in ähnlich konservativen Kantonen wie in Schaffhausen, beispielsweise die Parlamente von Appenzell Ausserrhoden (65 Kantonsräte) und Uri (64 Landräte). Der Nationalrat stimmt schon lange elektronisch ab, der Ständerat hat ein entsprechendes System eingeführt, nachdem gravierende Abstimmungsfehler publik wurden.

Die Unterschriftensammlung für unsere Volksmotion «Transparente und effiziente Stimmabgabe im Schaffhauser Kantonsrat» hat begonnen, bald werden wir sie mit mindestens 100 Unterschriften einreichen. Danach sind wir gespannt, wie der Kantonsrat entscheiden wird. Und wir versprechen: An diesem Tag, werden wir auf der Tribüne sitzen, die Abstimmung filmen und das Stimmverhalten der Ratsmitglieder öffentlich machen.

AL will mit zwei Frauen in Regierung

Die AL schickt Linda De Ventura und Susi Stühlinger ins Rennen um die fünf Regierungsratssitze.

Linda De Ventura (rechts im Bild, Jahrgang 1986) arbeitet als Sozialarbeiterin auf der Schaffhauser Jugendanwaltschaft und vertritt die AL seit einem Jahr im Kantonsrat. In der Gesundheitskommission kämpfte sie alleine gegen den Verkauf des Kantonsspitals – und bewirkte mit der Drohung eines Referendums die Volksabstimmung vom 28. Februar.

Susi Stühlinger (1985) ist diplomierte Journalistin und arbeitet derzeit als Autorin und Gamedesignerin für ein Schaffhauser Startup. Sie kandidierte bereits 2011 zusammen mit Till Aders für den Nationalrat. Ein Jahr später wurde sie in den Kantonsrat gewählt. Dort ist sie Mitglied der Geschäftsprüfungskommission und eine der härtesten Kritikerinnen der Schaffhauser Kantonsregierung. So erhielt sie im letzten Jahr für eine Rede im Rat vom damaligen Kantonsratspräsidenten Peter Scheck (SVP) eine Rüge erteilt. Der Grund: Stühlinger hatte den Regierungsrat als «dreist» bezeichnet, weil er die Prämienverbilligungsinitiative – vom Stimmvolk im November 2012 angenommen – rückgängig machen will.

Gleichzeitig mit der Ankündigung ihrer Kandidatur kritisiert die AL den Regierungsrat scharf. Die zahlreichen Niederlagen an der Urne (sieben bei 14 Abstimmungen in der laufenden Legislatur) würden zeigen, dass die Regierung oft am Volk vorbei politisiert hat. Linken Anliegen habe sie keine Beachtung geschenkt. Dies will die AL mit ihrer Doppelkandidatur ändern. Im Regierungsrat wollen Linda De Ventura und Susi Stühlinger die bürgerliche Tiefsteuerpolitik, die einen radikalen Lektionenabbau und einschneidende Sparmassnahmen bei den Prämienverbilligungen zur Folge hat, vehement bekämpfen. Die Regierungsratwahlen finden am 28. August statt.

Mit der Nomination von zwei Frauen will die AL zudem darauf aufmerksam machen, dass Frauen in der Schaffhauser Politik stark untervertreten sind. Laut AL würde sich bereits jetzt abzeichnen, dass der Regierungsrats-Wahlkampf in diesem Sommer einmal mehr von älteren Herren dominiert wird. Ausserdem bleibt die AL damit ihrer Linie treu: Bereits bei den Nationalratswahlen im letzten Jahr trat die AL mit zwei Frauen an.