Giorgio und die einzig wahre Wirtschaftslehre

Jimmy Sauter hat da so eine Ahnung. Oder auch nicht.

«Vor drei Jahren herrschte hier noch Chaos.» Professor Behr schaut sich im hellen Raum um, sichtlich stolz auf das Erreichte. Dann nimmt er hinter dem Pult Platz. Plötzlich – ohne Vorwarnung – haut er mit der Faust darauf. «Studien beweisen, dass Leute, die Emotionen zeigen, gesünder leben», schreit er. Die StudentInnen, die ihm gegenüber sitzen, zucken kurz zusammen – und schreiben dann eifrig mit.

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Neuhausen: AL will ins Parlament

Die Alternative Liste Schaffhausen (AL) tritt erstmals zu den Wahlen ins Neuhauser Gemeindeparlament an. Wie die Gemeinde mitteilt, wollen insgesamt sieben Parteien in den Einwohnerrat. Neben der AL sind das SVP, SP, FDP, ÖBS, CVP und EDU. Die Grünliberalen treten nicht an.

Stärkste Partei im Neuhauser Parlament sind zurzeit die Sozialdemokraten. Sie besetzen sechs der insgesamt 20 Sitze. Dahinter folgen SVP (5), FDP (4), CVP (3) und ÖBS (2). Die Neuhauser Einwohnerratswahl findet am 27. November statt.

Kantonsratswahl: AL verliert Fraktionsstärke

Mit Abstand stärkste Partei im Kanton Schaffhausen bleibt die SVP. Sie holt mit allen Listen zusammen 21 Sitze im Schaffhauser Kantonsrat, einen mehr als bisher. Dahinter bleibt die SP mit unverändert 14 Sitzen zweitstärkste Partei. Die FDP verliert wegen ihrer Jungpartei einen Sitz und schickt ab 2017 nur noch zehn Vertreter in den Rat.

Dahinter verliert auch die Alternative Liste (AL) einen ihrer bisher fünf Sitze und damit die Fraktionsstärke. Neben der AL und den Jungfreisinnigen muss auch die CVP einen Sitz abgeben. Franz Marty (CVP, Stein am Rhein) wurde wie Jonas Schönberger (AL, Schaffhausen) nicht wiedergewählt.

Gleich zwei neue Sitze gewinnen die Grünliberalen, die nach der Spaltung von der Ökoliberalen Bewegung Schaffhausen (ÖBS) erstmals zu den Kantonsratswahlen angetreten sind. Katrin Bernath und René Schmidt (beide Schaffhausen) ziehen neu in den Kantonsrat ein.

Die 60 Sitze verteilen sich auf folgende Listen:

SVP: 17 (+1 Sitz), SP: 13 (-), FDP: 9 (-), AL: 4 (-1), ÖBS: 2 (-2), CVP: 2 (-1), JSVP: 1 (-2), EDU: 2 (-), JFSH: 1 (-1), SVP Senioren: 1 (-), EVP: 1 (-), JUSO: 1 (-), GLP: 4 (+4), SVP Agro: 1 (+1), SVP KMU: 1 (+1).

Die Resultate im Detail: Kantonsratswahl 2016.

Klarer Sieg für die Transparenz

Es ist geschafft: Mit 40 zu 11 Stimmen hat sich der Kantonsrat am Montag, 5. September für einen modernes, transparentes und fehlerfreies Abstimmungsmodus ausgesprochen. Die Gegner der Volksmotion «Transparente und effiziente Stimmabgabe im Schaffhauser Kantonsrat» – mitinitiiert von hinterzimmerpolitik.ch – waren chancenlos.

Nun, da die Volksmotion für erheblich erklärt ist, ist das Büro des Kantonsrates am Zug: Es wird eine Vorlage für eine Anpassung des Kantonsratsgesetzes und / oder der Geschäftsordnung ausarbeiten, über die wiederum der Kantonsrat entscheiden wird. Weil das Büro die Volksmotion mit 4 zu 1 Stimme zur Erheblicherklärung empfohlen hatte, ist mit einem Entwurf zu rechnen, der dem Willen der Volksmotionäre entspricht.

Ein wesentlicher Punkt ist allerdings noch etwas in der Schwebe: Eine Minderheit des Kantonsrats und eine Mehrheit des Büros steht der Formulierung der Volksmotion, wonach Abstimmungsresultate «unmittelbar nach Sitzungsende auf der Webseite des Kantons veröffentlicht werden» sollen, kritisch gegenüber. Zum Teil wird ein hoher Aufwand mit entsprechender Kostenfolge befürchtet, und manche Kantonsräte wollen schlicht und ergreifend nicht öffentlich dazu stehen, wie sie im Rat abstimmen.

Dieser Punkt entspricht aber einem zentralen Anliegen der Volksmotion – der Transparenz. Diese werden die Volksmotionäre und hinterzimmerpolitik.ch mit allen zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln einfordern, sollte der Kantonsrat der Volksmotion die Zähne zu ziehen versuchen. Vorerst ist aber Optimismus und Freude über den deutlichen Entscheid angesagt – fehlerfreie und transparente Abstimmungen im Schaffhauser Kantonsrat sind in greifbare Nähe gerückt.

Entscheidender Zählfehler

Die Stimmenzähler im Schaffhauser Kantonsrat haben erneut einen Fehler gemacht. Dieses Mal war er entscheidend: Ohne den Fehler wäre der Rat auf die Vorlage zum Verordnungsveto eingetreten. Eine elektronische Abstimmungsanlage ist wichtiger denn je.

Seit Beginn des Jahres filmt Hinterzimmerpolitik.ch alle Sitzungen des Schaffhauser Kantonsrats. Unser Ziel: Wir wollen wissen, wer wie abstimmt, und transparenz schaffen. Zu unserer eigenen Überraschung häuften sich sofort die Zählfehler. Wenn die Kantonsratsmitglieder aufstehen und die Stimmenzähler zählen, passieren Fehler (siehe: «Erneut Zählfehler im Kantonsrat» und «Wir schaffen Transparenz»). Diese Fehler waren nicht entscheidend, weil sie nicht bei knappen Abstimmungen passierten – bis jetzt.

Am 29. August stimmte der Kantonsrat darüber ab, ob er auf die Vorlage zum von der FDP geforderten Verordnungsveto eingetreten wolle. Das offizielle Ergebnis: 22 Stimmen dafür, 22 Stimmen dagegen. Ratspräsident Walter Vogelsanger fällte den Stichentscheid für Nichteintreten, das Verordnungsveto war vom Tisch. Das war ein Fehler, wie unsere Videoaufnahmen beweisen:

Zählen Sie selbst nach: Zuerst stehen diejenigen Kantonsratsmitglieder auf, die eintreten wollen. Die Stimmenzähler gehen durch die Ränge und zählen die BefürworterInnen. Es sind eindeutig 23.

Danach stehen die Gegner des Verordnungsvetos auf. Zu sehen sind 19, die aufstehen, dazu kommen (nicht zu sehen) die Stimmenzähler Till Aders und Rainer Schmidig sowie der Ratspräsident – 22.

Am Schluss verkündet der Ratspräsident das falsche Resultat: 22 zu 22 Stimmen. Weil 23 Ratsmitglieder für das Eintreten aufgestanden sind, hätte die Ratsmehrheit für das Eintreten gestimmt und es wäre nicht zum Stichentscheid gekommen – das Verordnungsveto wäre nicht gescheitert.

Auf dem Videostill sind die 23 Befürworter mit roten Punkten gekennzeichnet. Der Sitzplan zeigt rot die Befürworter und blau die Gegner des Eintretens.

Es besteht kein Zweifel, dass ein entscheidender Fehler passiert ist. Das ist die schlechte Nachricht. Die gute Nachricht: Die von Hinterzimmerpolitik.ch mitinitiierte Volksmotion für die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage wird voraussichtlich am kommenden Montag, 5. September, vom Kantonsrat beraten. Die Chancen stehen gut, dass sich eine Mehrheit für ein zeitgemässes, transparentes und vor allem gegen Zählfehler gefeites Abstimmungssystem entscheidet. Für alle Fälle sind wir aber mit der Kamera vor Ort.

Katrin Bernath wird neue Stadträtin

Die grünliberale Grossstadträtin Katrin Bernath zieht in die Schaffhauser Stadtregierung ein. Komplettiert wird der Stadtrat von den Bisherigen Peter Neukomm (SP), Simon Stocker (AL), Raphaël Rohner (FDP) und Daniel Preisig (SVP). Die Wahl nicht geschafft hat Diego Faccani (FDP).

Als Stadtrat gewählt:

Peter Neukomm (SP): 7869 Stimmen
Simon Stocker (AL): 7232 Stimmen
Raphaël Rohner (FDP): 6179 Stimmen
Katrin Bernath (GLP): 6095 Stimmen
Daniel Preisig (SVP): 5804 Stimmen 

Nicht gewählt:

Diego Faccani (FDP): 4642 Stimmen 

Als Stadtpräsident gewählt:

Peter Neukomm (SP): 6830 Stimmen

Für die städtische FDP ist die Nichtwahl von Diego Faccani, der den frei werdenden Sitz von Urs Hunziker (ebenfalls FDP) hätte verteidigen sollen, eine historische Niederlage. Mit einer Ausnahme – von 1998 bis 2000 – nahm die Schaffhauser FDP seit Beginn des 20. Jahrhunderts immer mit mindestens zwei Vertretern in der Schaffhauser Stadtregierung Einsitz.

Kessler kommt für Dubach, Vogelsanger für Hafner-Wipf

Im Regierungsrat bleibt die Sitzverteilung wie gehabt. Martin Kessler (FDP) ersetzt Reto Dubach (FDP), Walter Vogelsanger (SP) kommt für Ursula Hafner-Wipf (SP). Die anderen drei Bisherigen wurden wiedergewählt.

Als Regierungsrat gewählt:

Ernst Landolt (SVP): 15’451 Stimmen
Christian Amsler (FDP): 14’858 Stimmen
Rosmarie Widmer Gysel (SVP): 13’915 Stimmen
Martin Kessler (FDP): 12’106 Stimmen
Walter Vogelsanger (SP): 11’373 Stimmen 

Nicht gewählt:

Kurt Zubler (SP): 10’431 Stimmen
Linda De Ventura (AL): 4731 Stimmen
Susi Stühlinger (AL): 3960 Stimmen
Jürg Biedermann (ÖBS): 3884 Stimmen

Erneut Zählfehler im Kantonsrat

Die Stimmenzähler des Schaffhauser Kantonsrats haben sich wieder verzählt. Nachdem wir bereits im Februar drei Zählfehler im Kantonsrat nachgewiesen haben, können wir nun einen vierten Zählfehler aufdecken. Bei der Debatte über das neue Raumplanungsgesetz des Kantons Schaffhausen am 11. April 2016 haben sich die Stimmenzähler Rainer Schmidig (EVP) und Jonas Schönberger (AL; vertrat an diesem Tag Till Aders) bei einem Antrag von EDU-Kantonsrat Andreas Schnetzler verzählt. Andreas Schnetzler wollte Artikel 29b ändern.

Seinem Antrag stimmten laut Aussage des Kantonsratspräsidenten Walter Vogelsanger 18 Personen zu. Das folgende Video zeigt jedoch, dass mindestens 19 Personen dem Antrag zustimmten. Nicht zu eruieren ist das Stimmverhalten der beiden Stimmenzähler und des Präsidenten.

Eine Rolle spielte der Zählfehler nicht. Allerdings zeigt er erneut, dass eine Modernisierung des aktuellen Systems, bei dem die Kantonsratsmitglieder durch Aufstehen ihre Stimme abgeben, dringend nötig ist. Genau das fordert die Volksmotion «Transparente und effiziente Stimmabgabe im Kantonsrat», die am 22. April dem Ratsbüro übergeben wurde. Die Volksmotion verlangt die elektronische Stimmabgabe. Dadurch können Zählfehler vermieden, Sitzungen effizienter gestaltet und damit Geld eingespart werden. Zudem kann die Bevölkerung das Abstimmungsverhalten jedes Kantonsrats einsehen. Eine Videoüberwachung würde nicht mehr nötig sein.

Konsequente Weiterführung des rasanten Aufwärtstrends

Medienmitteilung zur Lappi-Generalversammlung und der neuen Ämterbesetzung im Verein la:media.

An der diesjährigen Generalversammlung des Vereins la:media, welcher das Magazin Lappi tue d’Augen uf herausgibt, legten die Mitglieder und der Vorstand ambitionierte Ziele und Strategien für die nächsten Jahre fest und führten Wahlen durch.

Einige Anpassungen und die konsequente Weiterführung der publizistischen Ausrichtung werden sicherstellen, dass der rasante Aufwärtstrend bei den Abo-Verkäufen weitergeht. Die erfreulichen Zahlen der Rechnung, des Budgets und der Bilanz wurden einstimmig genehmigt und Reserven für künftige Anwaltskosten gebildet. Der Lappi ist zurzeit mit einer Beschwerde gegen den Schaffhauser Kantonsrat vor Obergericht.

Der Vorstand setzt sich nach den Wahlen wie folgt zusammen:

Kevin Brühlmann, Präsident, Turnvater und Hüter der Zigarrenkiste
Mattias Greuter, Vizepräsident und Vorsitzender der Ethikkommission
Thomas Leuzinger, Kassier und Meister des konservativen Budgetierens

Ausserdem wurden folgende Ämter ausserhalb des Vorstands besetzt:

Jimmy Sauter, Minister für gefälschte Statistiken
Pfarrer Joachim Finger (in absentia gewählt), Leiter der fachstelle für religiöse Fragen
Alle anderen Nichtanwesenden inklusive der allgemeinen Bevölkerung, BetriebsgärtnerInnen

AL schlägt SVP: Penkov gewählt

Penkov gewählt, linke Initiativen gescheitert, Schulhausprojekt SHED kommt.

Die Stadtschaffhauser Stimmbevölkerung hat entschieden: Angela Penkov (AL) wird neue Stadtschulrätin. Die SVP scheitert mit ihrem Angriff auf den Sitz der Alternativen Liste, der nach dem Rücktritt von Till Aders frei wurde. Penkov holte 4’466 Stimmen, Kirsten Brähler (SVP) 2’917.

Neben der Ersatzwahl für den Stadtschulrat entschied das Stimmvolk heute zudem über die AL-Initiative «Landverkäufe vors Volk». Hier gab es für die AL keinen Grund zu jubeln. Die Stimmberechtigten erteilten der Volksinitiative eine Abfuhr. Nur 5’138 Personen sagten Ja (47%), 5’827 Personen stimmten dagegen (53%). Ebenso abgelehnt wurden die Initiativen «Für mehr bezahlbaren Wohnraum» von der Juso und «Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus» von der SP.

Auf der Breite wird ein neues Schulhaus gebaut. Die Stimmbevölkerung der Stadt Schaffhausen hat zwischen den beiden zur Wahl stehenden Varianten «SHED» (12,5 Millionen Franken) und «SOL» (10 Millionen Franken) das vermeintlich teurere Modell «SHED» ausgesucht. Der zuständige Stadtrat Urs Hunziker zeigte sich bei der Verkündung des Resultats erfreut. Der Stadrat hatte sich für «SHED» ausgesprochen. Nachdem beide Varianten vom Volk angenommen wurde, ging in der Stichfrage «SHED» mit 6’006 zu 3’801 Stimmen klar als Sieger hervor.

Beschwerde gegen Kantonsrat vor Obergericht

Medienmitteilung des Lappi zur Vereiteltung des Öffentlichkeitsprinzips: Beschwerde gegen Kantonsrat Schaffhausen vor Obergericht eingereicht.

Amtliche Akten unterstehen in Schaffhausen seit 2003 dem Öffentlichkeitsprinzip. Und stünden somit eigentlich allen Interessierten unkompliziert zur Einsicht offen. Die gelebte Praxis verharrt indes noch oft in Geheimhaltung. Mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Kantonsrat wehren sich nun zwei Bürger gegen die prohibitive Art der Einsichtnahme.

Im vergangenen Herbst haben Mattias Greuter und Claudio Kuster unabhängig voneinander Einsichtsgesuche in Protokolle von kantonsrätlichen Kommissionen gestellt. Greuter interessierte sich für die Hintergründe der Revision des Spitalgesetzes, die die Gesundheitskommission vorberiet und einige umstrittene Fragen unbeantwortet liess. Derweil wünschte Kuster Einsicht in diverse Kommissionprotokolle der letzten Jahre, welche die «Reorganisation des Kantons Schaffhausen (Strukturreform)» betrafen. Letzterer wehrte sich bereits 2014 erfolgreich vor Bundesgericht gegen eine illegale Abstimmungsvorlage ebendieser Kommission.

Das allgemeine Einsichtsrecht in staatliche Akten wurde im Kanton Schaffhausen mit der «neuen» Kantonsverfassung 2003 eingeführt. Seither gilt nicht mehr das Geheimhaltungsprinzip, sondern grundsätzlich das Öffentlichkeitsprinzip. Jedem Bürger muss daher Einsicht in behördliche Akten gewährt werden, ausser es stehen öffentliche oder private Schutzinteressen dagegen. Es ist unbestritten, dass seither auch die Kommissionsprotokolle öffentlich sind. Dennoch hat das Büro des Kantonsrats die beiden Einsichtsgesuche Greuters und Kusters abgelehnt.

Zum einen behauptet das Büro, Protokolle dürften erst nach einer etwaigen Volksabstimmung eingesehen werden. Doch diese Abwehrhaltung ist offensichtlich widerrechtlich, schreibt doch das Kantonsratsgesetz vor: «In Kommissionsprotokolle wird erst nach Erledigung eines Geschäfts Einsicht gewährt.» Mit der «Erledigung» ist der Abschluss der entsprechenden Kommissionsberatungen gemeint, wie die damaligen Materialen und Kommissionsprotokolle von 2003/04 darlegen. Man wollte damit garantieren, dass zwar die Kommissionsberatungen weiterhin im vertraulichen Rahmen abgehalten werden können. Sobald eine Vorlage jedoch ans Kantonsratsplenum überwiesen wird, sollen – so der Wille des (Öffentlichkeits-)Gesetzgebers – die Protokolle der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Der zweite Grund der Ablehnung ist noch weitreichender: Die Einsichtnahme in die Papiere dürfe nur vor Ort in den Amtsstuben gewährt werden; dabei sei es verboten, Kopien, Fotografien oder Scans zu tätigen. Die Protokolle, die durchaus als handliche PDF-Dateien vorliegen würden, werden daher auch nicht per E-Mail zugestellt. Diese restriktive Art der Einsicht widerspricht indes der Grundidee des Öffentlichkeitsprinzip: einer bürgernahen und unkomplizierten Beziehung zwischen Staat und Bürger. Hält man sich weiter vor Augen, dass solche Kommissionen mitunter ein halbes Dutzend Sitzungen abhalten und die Dokumente somit hunderte Seiten umfassen können, so verkommt der Öffentlichkeitsgrundsatz durch dieses Prozedere de facto wieder zum Geheimhaltungsprinzip.

Die zwei Vorlagen wurden am 28. Februar zwar vom Souverän entschieden. Die Gesuchsteller Greuter und Kuster haben den Negativentscheid des Kantonsratsbüros jedoch mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Obergericht weitergezogen. Denn das vereitelte Einsichtsrecht wird sich unter ähnlichen Umständen ohnehin bald wieder stellen, womit dieser Präzedenzfall von einem Gericht zu beurteilen sei. Dies zumal gerade die prohibitive Art der Einsicht (nur vor Ort, Verbot von Kopien) nicht nur Kommissionsprotokolle betrifft, sondern jegliche Akten, die schlechterdings Journalisten und Bürger überhaupt einsehen könnten (so etwa Berichte, Gutachten, Beschlüsse, Protokolle, Leistungsvereinbarungen, Gesetzesvorlagen, Verträge, Korrespondenz, Pläne usw.).

Dieser Tage hat der Kantonsrat seine Stellungnahme zur Beschwerde abgegeben. Erstaunlicherweise beantragt er ein Nichteintreten aus formellen Gründen: Die Rügen der Beschwerdeführer seien nun, nach der Volksabstimmung, obsolet. Man könne derzeit durchaus im Ratsbüro in jene Protokolle Einsicht nehmen. – Wie erwähnt halten die Beschwerdeführer indes selbstverständlich das Verfahren aufrecht.

Die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer werden freundlicherweise vom Schaffhauser Presseverein sowie vom Magazin «Lappi tue d’Augen uf» finanziell unterstützt.

Claudio Kuster, politischer Sekretär & Mattias Greuter, Redaktor «schaffhauser az» und «Lappi tue d’Augen uf»