In der Schweiz ist das Verspotten von Gott in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Der Gläubige wird per Gesetz vor Spott geschützt. Nur wenige wagen, das Gesetz in Frage zu stellen.
Der Glaube hat einen Sonderstatus in der Schweiz und geniesst besonderen Schutz. Der Artikel 261 «Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit» im Strafgesetzbuch dürfte wenigen bekannt sein. Doch aufgepasst, denn dieser droht jedem eine Geldstrafe an, der «öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt».
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