Alphorny in der Agglo

Beringer Neubauquartier, Autobahnraststätten und KBA Hard. Beinahe-Alphorn-Profi Lara Stoll zeigt Euch unverfälschte Ansichten unseres Kantons.

Würde Schaffhauserland Tourismus eine Broschüre über unseren Kanton produzieren, wäre mit ziemlich grosser Wahrscheinlichkeit eine aufgebrezelte, junge Schaffhauserin wie unsere Beinahe-Miss-Schweiz Julia Flückiger oder Alphornsängerin Lisa Stoll abgebildet. In Pose vor einem Sujet wie dem Rheinfall, dem Munot. Ganz nach dem Motto: Seht her, so schön ist das Schaffhauserland. Bei der Bildsprache bedienen sich nicht nur Tourismusorganisationen noch so gerne der Klischees und tünchen alles in Weichspüler. Den Randen, die Steiner Altstadt, die Rebberge. Kein Prospekt, auf dem nicht ein Schönwetterfoto prangt.

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Das Dorf bleibt nicht in der Kirche

Das letzte Dossier ist auf grosse Resonanz gestossen, insbesondere in kirchlichen Kreisen wurde die Ausgabe kritisch beäugt.

Vor einem halben Jahr hat sich der «Lappi» dem Thema «Christlicher Glaube» angenommen. Ein Entscheid mit Folgen. Selten hat die Lappi-Redaktion derart viele Rückmeldungen auf eine Ausgabe erhalten wie auf diese. Mehrere Pfarrer kündigten das Abonnement und sogar der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Kirche befasste sich mit der Ausgabe.

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Nein

Thomas Leuzinger und Marlon Rusch sagen Nein.

Der Lappi geht ins verflixte siebte Jahr. Trotzdem müssen wir immer wieder feststellen, dass es einige unser Magazin betreffende Missverständnisse gibt, die sich hartnäckig halten. Damit wollen wir hiermit ein für allemal aufräumen: NEIN, wir sind nicht die AL. Der Lappi startete zwar im Jahr 2009 als Projekt der AL, wird aber seit 2011 von einem eigenständigen, vernünftigen Verein herausgegeben.

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Spott ist tot, es lebe Gott

In der Schweiz ist das Verspotten von Gott in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Der Gläubige wird per Gesetz vor Spott geschützt. Nur wenige wagen, das Gesetz in Frage zu stellen.

Der Glaube hat einen Sonderstatus in der Schweiz und geniesst besonderen Schutz. Der Artikel 261 «Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit» im Strafgesetzbuch dürfte wenigen bekannt sein. Doch aufgepasst, denn dieser droht jedem eine Geldstrafe an, der «öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt».

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